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die Kämpfe der Pisanischen Conti und Visconti verwickelt war und seine Capitalien in maritimen Unternehmungen, in Rhederei oder den Hauptgeschäften des damaligen Seehandels, dem Seedarlehen und der Commenda, anzulegen pflegte.

Wann sich dieser Orden des Meeres gebildet, bleibt auch jetzt noch ungewiss. Auf einen Ansatz zu solcher Bildung scheint es zu deuten, dass im Jahre 1184 zwei Capitanei mit dem Nebentitel „consules maris“ an der Spitze der Decatia stehen. Aber noch 1197 scheint ein selbständiges Consulat des Meeres in Pisa nicht vorhanden gewesen zu sein, da die Verpfändung der Colonialeinnahmen in Constantinopel durch den Podestà mit Zustimmung der beiden capitanei decatiae, und nicht wie wir sonst erwarten müssten, der Consuln des Meeres erfolgt[1]. Jene arabischen Adressen von 1200/1201 aber reden unzweideutig von Quanâsirat-el-barr, „Consuln des Meeres“. Dass darunter mit erklärlicher Abkürzung die consules ordinis maris Pisanorum, wie sie sich 1212 selbst nennen, während der gleichzeitige Genuesische Annalist dieselben Leute auch nur kurz als consules maris bezeichnet, zu verstehen sind, ist freilich nicht sicher. Aber wahrscheinlich scheint es mir doch. Ja, ich meine noch immer, dass zu keiner Zeit die Bildung eines den Schutz des friedlichen Seehandels erstrebenden Verbandes näher lag, nothwendiger und zugleich leichter war, als gerade im Jahre 1200 selbst, wo Pisa nach Beendigung der zweiten Amtsführung des Podestà Tedicio neuen, schweren Wirren anheimgefallen war und längere Zeit sogar einer anerkannten Regierung völlig entbehrte[2].

Auch nach der Bildung des Ordens des Meeres dauerte die engste Verbindung desselben mit dem Seezollamt zunächst noch fort; die Consuln des Meeres mögen anfänglich auch jetzt noch zugleich die capitanei decatiae gewesen sein. Es bezieht sich vielleicht auf dieses Verhältniss, wenn das Tunesische Schreiben vom 11. September 1200, das in seinem arabischen Text sich neben den staatlichen Consuln an die Consuln des Meeres wendet,

  1. Der Handelsvertrag Pisas mit Tunis vom Jahre 1234 wird z. B. im Auftrage des Podestà, der staatlichen Consuln und der Consuln des Meeres unterhandelt. Consulat d. M. in Pisa 41.
  2. Bericht Benenato’s, dass er sich per annum et plus in Pisa habe aufhalten müssen, ohne sich seines Auftrags von der byzant. Regierung entledigen zu können, „eo, quod civitas vacabat rectore“; ebd. 14.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 252. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_252.jpg&oldid=- (Version vom 29.3.2023)