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so beweist uns nun die neue Urkunde von 1184, dass der Titel consules maris in Pisa schon vorkam, bevor es einen ordo maris gab. Darnach brauchten nun auch die Consuln des Meeres von 1200/1201 noch nicht Vorsteher eines ordo maris gewesen zu sein, wenn freilich auch der Urkunde von 1184 gegenüber der wesentliche Unterschied besteht, dass die Consuln des Meeres nunmehr in besonderem Hauptamt neben den „Landconsuln“, den „höheren Consuln“ genannt werden.

Dass ein Zusammenhang besteht zwischen jenen Consuln des Meeres im Nebenamt von 1184 und jenen mächtigen Vorstehern des ordo maris 1212, wird man schwerlich leugnen wollen. Wie aber hat man sich diesen Zusammenhang zu denken?

Ich habe mich früher bemüht, darzuthun, dass die Bildung des ordo maris von den Interessenten des friedlichen Seehandels ausgegangen sein muss, dass sie ihren inneren Grund in den schweren Schäden, die gegen Ende des 12. Jahrhunderts im Pisanischen Seewesen hervortraten und sich namentlich in einer rücksichtslos auftretenden Piraterie äusserten, gehabt haben wird, dass sie endlich durch die inneren Kämpfe der herrschenden Adelsfactionen, die mehrfach sogar die Einsetzung einer legitimen Regierung verhindert haben, wesentlich befördert sein muss[1]. Als neues Moment können wir nun in die Erklärung aufnehmen, dass die Bildung dieser Corporation sich im Anschluss an die Institution des Seezollamts vollzogen hat, das neben dem Budget des Staates seinen besonderen Etat besass, alle für das Seewesen nothwendigen öffentlichen Ausgaben zu bestreiten hatte und schon insofern als Vertreter der Interessen der seefahrenden Bevölkerung erschien. Anleihen zur Bestreitung dieser Ausgaben waren oft nöthig; aus der Zeit, in der uns die trefflichen, leider nur bis 1174 reichenden Annalen Maragone’s zu Gebote stehen, wissen wir z. B., dass die Consuln im Jahre 1162 eine Reihe von Staatseinnahmen (duanam salis et ripam et ferri venam) für 5500 lb. auf 11 Jahre „pro galeis faciendis et civitatis expensis“ verpachteten, und 1166 nahmen die Consuln sogar eine Anleihe von 36 000 lb. auf („intraverunt supra 36 mil. libr. debiti et eodem anno 47 galeas armaverunt“). Solche Anleihen pflegten bei den nächstinteressirten Kreisen gemacht zu werden; in der Gemeinschaft

  1. Cons. d. Meeres in Pisa 11 f.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 250. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_250.jpg&oldid=- (Version vom 29.3.2023)