Seite:De DZfG 1893 09 245.jpg

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

zugleich scheint diese Stelle auf weitere Kreise zu weisen, die hinter den Capitanei Decatiae standen.

Besonders wesentlich erscheint es aber, dass an der Spitze der Decatia nunmehr zwei Männer stehen, während die Consularstatuten von 1162 und 1164 in völlig unzweideutiger Weise und im Einklange mit den Annalen nur von einem Custos reden. Die Stelle des Statuts von 1164, die von der Rechenschaftspflicht handelt, spricht freilich von den custodibus guardiae S. Viti eorundem Consulum[1]. Indessen scheint dieser offenbare Widerspruch sich daraus zu erklären, dass der Custos seine Unterbeamten hatte, die an ihrem Theile ebenfalls rechenschaftspflichtig waren. Mit dem Aufhören der Einheitlichkeit des Amtes scheint nun auch der Nebentitel „consules maris“, den die Capitanei in diesem Jahre führen, in innerem Zusammenhange zu stehen.

Gewiss wird man nun zu dem Glauben geneigt sein, dass diese Neuerungen auch für die folgende Zeit in Kraft geblieben sind. Die Thatsachen indessen beweisen, dass sie zunächst nur vorübergehender Natur waren. An der Stelle der beiden Capitäne des Seezollamts und Consuln des Meeres von 1184 erblicken wir nur vier Jahre später wieder einen Beamten; im Februar 1188 begab sich in Gemeinschaft mit einem Consul des Comune, zwei Specialgesandten und einem Richter, der „Capitaneus Pisane degacie“, Petrus Guideti, von seinem Secretär (notarius et scriba eiusdem Degacie) Topasius begleitet, nach Genua, um hier den Friedenseid der Tausend Genuesen entgegenzunehmen[2]. Dass man gerade diesen Beamten mit einer solchen Mission betraute, ist sicher nicht zufällig; er erscheint als der berufene Vertreter der Seehandelsinteressen Pisas, die durch den Vertrag mit Genua in erster Linie berührt wurden. An seiner Stelle würden wir die Consuln des Meeres zu finden erwarten müssen – indessen sie fehlen; der Schluss, dass im Jahre 1188 Consuln des Meeres in Pisa nicht vorhanden waren, bleibt in der That aufrecht. Welche Umstände dazu geführt haben, jene mit dem Nebentitel der Consuln des Meeres ausgestatteten Vorsteher des Seezollamts wieder durch einen einzigen Oberleiter zu ersetzen, bleibt uns

  1. Stat. Pis. I, 30. Vgl. oben S. 240.
  2. Flam. dal Borgo, Dipl. pisani p. 139. Eine Urkunde vom 19. Sept. 1183 zeichnet Thopasius als kaiserlicher Judex ordinarius et notarius; bei Bonaini, Suppl. l. c. 87.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 245. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_245.jpg&oldid=- (Version vom 29.3.2023)