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findet sich das Verlangen eines Kammerherrn von Kerssenbroik, die Landesrepräsentanten müssten „mit den Vollmachten der Provinzialstände versehen werden“.

Wie es mehrfach im Westen geschehen war, so wird auch in den östlichen Theilen der Monarchie häufig angenommen, dass die Versammlung der Landesrepräsentanten sich aus Mitgliedern der Provinzialstände zusammensetze. Doch findet sich gelegentlich eine ausdrückliche Erklärung, wie die des Präsidenten von Brauchitsch in Pommern, er erachtete „die Wahl der Reichsrepräsentanten aus den Vertretern der Provinz und durch dieselben für unzweckmässig“. Hie und da wird hervorgehoben, die Versammlung der Landesrepräsentanten dürfe „nicht permanent“, „nur temporell“ sein, etwa für „drei Jahre“ zu wählen.

Kam man auf ihre Zusammensetzung zu sprechen, so herrschte darüber eine ziemlich weitgehende Uebereinstimmung, dass sie „Männer aus allen Ständen“ enthalten müsse, so zwar, dass jeder Stand „durch sich selbst“ vertreten sei. Wer bei der Bildung der Provinzialstände das Erforderniss von Grundeigenthum geltend gemacht hatte, hielt auch für die Bildung der Reichsstände daran fest, selbst wenn er diese nicht als einen Ausschuss jener betrachtete. Manche wollten, wie der alte York, Gelehrte und Künstler nicht als besonderen „Stand“ gelten lassen. „Sie gehörten“, äusserte der Schlesische Baron von Rothkirch, „eigentlich einer grösseren Republik und wären gefährliche Repräsentanten“. Der Stadtsyndikus Busch in Prenzlau wollte Vertreter der Wissenschaft nur als „technische Sachkundige“ zugelassen wissen. Andere, fast durchweg adelige Gutsherren, wehrten sich auch gegen die Aufnahme von „Advocaten und Geistlichen“. Der Kammerherr Graf von Bethusy fand sogar, dass Kaufleute, weil „sie zu lose dem einzelnen Staate angehören“, nicht zu repräsentiren seien. Ein Bürgerlicher, der Kaufmann Nathusius in Magdeburg, wollte seinerseits nur „zwei Hauptstände, Ackerbautreibende und Gewerbetreibende“, anerkennen.

Hie und da wurde die Eintheilung in zwei Kammern befürwortet, wobei gewöhnlich an die Besetzung der „Pairskammer“ durch „Majoratsherren“, „grössere Gutsbesitzer“, auch wohl „würdige Geistliche“ und „Deputirte grösserer Städte“ gedacht war. Professor Menzel in Breslau, der eine einzige provinzialständische Kammer für hinlänglich erklärte, fand deren zwei

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 83. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_083.jpg&oldid=- (Version vom 21.3.2023)