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und mit glücklichen Erfolgen danach strebt, sie zu Eigenthümern ihrer Höfe zu machen, ganz natürlich aber wegen dieser freisinnigen Denk- und Handlungsweise bei allen seinen Standesgenossen übel angeschrieben ist“. Beide schlagen vor, „auf den königlichen Domänen das Beispiel zu geben und durch Erbpachten oder Eigenthumsverleihung den Bauernstand zu begründen“[1].

Im ehemaligen Herzogthum Magdeburg wünschte sich der Oberstlieutenant von Katte die vorige ständische Verfassung zurück, wennschon mit der Einschränkung „soweit der Zeitgeist sie noch gestatte“. Dass der Bauer, weil „noch nicht reif“, nach wie vor „durch den Gutsbesitzer zu vertreten sei“, war nicht nur seine Ansicht, sondern auch die anderer hier Befragter, wie des Grafen von Veltheim, des Herrn von Arnim und des Landrathes von Münchhausen. „Man sei“, sagte der zuletzt Genannte, „vor 1806 glücklich gewesen, auf den Zustand wünsche man zurückzukehren“. Mancher Adlige in den vom Königreich Sachsen abgetretenen Gebieten offenbarte den gleichen altständischen Kastengeist. Zwar legte ein Mann, wie der Rittergutsbesitzer von Berlepsch, ausdrücklich Verwahrung dagegen ein. Andere führten aus, mit welchen Unvollkommenheiten das Sächsische Ständewesen behaftet gewesen, wo vorzüglich „auf Kosten des dritten Standes“ bewilligt worden sei. Aber der Graf von Hohenthal sprach nicht nur für sich, wenn er es in Schutz nahm und die fortdauernde Vertretung der Bauern durch den Gutsherrn forderte, weil sie sonst „in die Hände von Winkelschriftstellern und Advocaten“ fallen würden. Eben diese Befürchtung ward auch an anderen Stellen, selbst aus bürgerlichen Kreisen, laut. Die altständische Partei unter dem Landadel wurde dadurch ermuthigt.

In Oberschlesien, äusserten u. a. der Justizrath von Strachwitz, der Major von Reisnitz, der Graf von Seherr, würden wenig taugliche Subjecte unter den Bauern sein. Auch sei zu fürchten, dass sich „der Bauernstand zu den Städten und zum Handel schlagen und Opposition gegen die Rittergutsbesitzer machen würde“.

Aus der Mitte des Märkischen Adels tönte Klewiz dieselbe Klage entgegen. Herr von Voss in Havelberg beschwerte sich

  1. Vgl. G. F. Knapp, Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Theilen Preussens (1887) I, 319. II, 463 ff.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 76. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_076.jpg&oldid=- (Version vom 21.3.2023)