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auf dem Preussischen Reichstag haben“. Besser wäre es sogar, „nicht mit den Provinzialständen den Anfang zu machen“, um Reibungen zu vermeiden, sondern „erst den schaffenden Mittelpunct zu setzen“. Der schon genannte Appellationsrath Langen in Düsseldorf will die Preussischen Reichsstände aus der Erwählung von je drei Mitgliedern der Provinzialstände (eines Beamten oder Gelehrten, eines Fabrikanten oder Kaufmannes, eines städtischen oder ländlichen Eigenthümers) hervorgehen lassen und nimmt an, dass sie sich jährlich in der Residenz versammeln. Wenn er sie mit der Verordnung vom 22. Mai 1815 auf Berathung einzuschränken scheint, so setzt er mit dieser übereinstimmend voraus, dass ein „organisches Gesetz ihren Wirkungskreis bestimme“. Auch der Regierungspräsident von Schmitz-Grollenburg entscheidet sich für Wahl einer gewissen Zahl von reichsständischen Vertretern aus den Provinzialständen, während der Präsident Sethe sie aus Wahlen aller selbständigen Staatsbürger mit Ausschluss der steuerfreien Mediatisirten erwachsen lassen will[1].

Ein Grösserer als die Genannten, mit dem Altenstein während seiner Reise zweimal zusammentraf, der Freiherr vom Stein, hielt gleichfalls an dem Gedanken Preussischer Reichsstände unverbrüchlich fest. Wiewohl der alte Reichsritter den Bestrebungen des Rheinischen und Westfalischen Adels innerhalb gewisser Grenzen seine Unterstützung lieh, erklärte er wenig später: „Provinzialstände vermögen nach ihrem Standpunkt das Allgemeine nicht zu übersehen, und die Einheit und Kraft der Monarchie würde zerrüttet, wollte man an die Zustimmung der Provinzialstände das Staatseinkommen und die allgemeine Gesetzgebung binden. Beides darf allein Reichsständen anvertraut werden“[2].

Es ist wahr: dieser und jener der von Altenstein Befragten enthielt sich jeder Aeusserung über die Räthlichkeit der Einführung von Reichsständen oder machte aus seiner zeitigen Abneigung gegen dieselben kein Hehl. So beschränkte sich der ehemalige Syndicus der Trier’schen geistlichen Stände, von Hommer, auf die Darlegung seiner Ansichten „über die ersten Grundlinien

  1. Ich muss bemerken, dass mir Sethe’s Denkschrift, die H. v. Treitschke II, 290 anführt, nicht im Wortlaute vorgelegen hat.
  2. Pertz, Stein V, 152; 155; 187. Ebenda V, 325–27; 355 spricht er sich scharf gegen eine bloss berathende reichsständische Versammlung aus.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_070.jpg&oldid=- (Version vom 20.3.2023)