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und am 27. December 929 schenkte Heinrich I. dem Bisthum Toul die villa Gondreville (östlich von Toul) auf Fürbitte des „dilectus consanguineus noster comes Hebarhardus“[1].

Hier tritt also zweimal unzweifelhaft derselbe Graf Eberhard als Fürbitter für Toul auf und wird von Heinrich I. als propinquus und consanguineus bezeichnet. Auch über die Person dieses Eberhard ist viel gestritten worden. Früher hielt man ihn für Konrad’s I. Bruder Eberhard, aber Stein (Konrad I., S. 292) und Waitz[2] meinen, dass hier ein Graf Eberhard von Hamaland gemeint sei, der mit Amalrada, einer Schwester von Heinrich’s Gemahlin Mathilde, verheirathet war.

Diese Meinung der beiden Forscher ist sicher irrig, denn 1. war dieser letztere Graf Eberhard ein Sachse, der schwerlich einen Grund oder eine Berechtigung hatte, für ein Oberlothringisches Bisthum als Fürbitter aufzutreten; 2. wäre für das genannte, nur auf Verschwägerung beruhende Verwandtschaftsverhältniss zwischen Heinrich I. und dem Sachsen Eberhard niemals der Ausdruck „consanguineus“ gebraucht worden, welche Bezeichnung ausnahmslos auf Blutsverwandtschaft geht.

Man kann auch aus anderen Gründen, besonders aber deshalb, weil das Konradinische Haus sich schon zur Zeit Ludwig’s des Kindes eine Machtstellung in Lothringen erworben hatte, nur an Konrad’s I. Bruder Eberhard denken, und es fragt sich nur, wie Heinrich I. mit diesem blutsverwandt war.

Um das festzustellen, ist es nöthig, etwas näher auf die Konradinische Genealogie einzugehen.

Dieselbe ist in nebenstehender Stammtafel festgestellt:

Es sprechen starke Gründe dafür, dass Udo I. eine Tochter des Welfen Konrad, des Bruders der Kaiserin Judith, zur Gemahlin hatte:

1. Eine Abstammung Konrad’s I. von den Welfen ist durch Ekkehard von St. Gallen bezeugt. König Konrad sagt nach Ekkehard[3], dass einer von den beiden Grafen Warin und Ruthard,


  1. A. a. O. S. 57 Nr. 21.
  2. Jahrbücher Heinrich’s I., dritte Auflage (1885), Excurs 7, S. 207.
  3. Neu herausgegeben in den Mitthgn. z. vaterl. Gesch. des St. Galler Vereins, N. F. Heft 5–6 (1877). S. 62 f.: Ingreditur tandem (Konrad I.) oratorium beati Otmari auctoritate Romana in sanctum levata – nam parentes ejus erant, qui eum vexaverant – seque reum, quasi
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 54. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_054.jpg&oldid=- (Version vom 18.3.2023)