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frühesten Drucken im Kolophon; kein Caxton hat ein Titelblatt; dies kommt in England erst kurz vor 1490 auf; so Ath. 9I92, 47. – 0Blades’ [† Apr. ’90] Arbeiten über Caxton bespricht SatR 12VII90, 60. – 0E. G. Duff (Cambr. antiq. soc. laut Reliq. ’91, 55; Ac. 6XII90, 533): John Lettou druckte seit 1480 zu London, u. a. den Ablass für Kreuzfahrer gegen die Türken vor Rhodus, Ant. Andreae über Aristoteles u. des Thomas Wallensis Psalmen-Commentar (1481). Ein kanonistisches Formelbuch für das Kirchengericht, wohl der Provinz Köln, erschien vielleicht schon, bevor er nach England kam, zu Köln. Nach 1482 druckte er zusammen mit W. de Machlinia; nach 1484 druckte letzterer allein, und Lettou verschwindet. – 0Lord C. Bruce, Treasures of the Althorpe library; the origin of printing, illustr. from the coll. of earl Spencer.

0J. Hilton, A handbook of [5137] chronograms from [1208] to the present time, u. a. aus Hss. und Inschrr. vieler Länder mit Facsimilen. – Roberts, Bookselling (s. DZG IV 191,38), citirt aus bekannten Handbüchern Stellen über Engl. Sammlungen, Preise, Leihordnungen von Büchern seit dem 7. Jh., doch ohne Quellenangabe, mit manchem Fehlschluss (p. 11), und vor dem 14. Jh. ganz kurz: schon p. 18 führt zu Caxton, dessen Drucke etwas ausführlicher erwähnt werden. – 0The hist. of bookselling; Quart. R. Jan. ’92 [wohl nach Roberts]. – 0L. Hain, Repert. bibliogr.; – – libri ante 1500 impressi – – indices op. C. Burger; s. DZG VII 171.

Handel, Wirthschaft, Münze im 15. Jh. Hanserecesse [2 Ser.] hrsg. v. G. v. d. Ropp. Bd. V–VI: 1460–73. (Lpz. ’88. ’90) Edward IV. verlangte, bevor er die Privilegien der Hanse, zunächst auf 5 Jahre, bestätigte, deren Mitgliederliste, Gleichberechtigung des Engl. Kaufmanns in deren Heimath, bes. in Danzig, und Ausschluss Hans. Zwischenhandels vom Engl. Verkehr mit dem Westen. [So Hansen JBG ’88 II 213]. Als Dänemark, verbunden mit Danzig, durch Wegnahme Engl. Schiffe im Sund sich für Engl. Seeraub rächte, machte er die Hanse verantwortlich und verhaftete 1468 Deutsche Kaufleute und ihr Gut und liess Köln allein, von der übrigen Hanse getrennt, den Stahlhof. Da er 1469 in Warwick’s Gewalt gerieth, stellte Danzig Kaperbriefe aus. Bald befreit, verhandelte er mit der Hanse, die Köln ausstiess, unter Burgundischer Vermittlung. Ende 1470 vertrieben auf ein halbes Jahr, während dessen Köln vom Lancaster ein 5jähriges Privileg erhielt, kehrte er mit Hans. Hilfe 1471 zurück, trotz noch nicht beigelegter Engl.-Hans. Feindschaft. Da er die Hanse dann nicht privilegirte, wie sie gehofft, so schickte sie eine Flotte gegen England; 1473 vermittelte Brügge, bes. Edward’s Gastfreund Gruthuyse [s. vor. S.] einen Waffenstillstand. So Fischer MHL 19, 226. [Im folgenden Frieden 1474 erhielt sie, zu Kölns Schaden, den Stahlhof zurück. Pauli, Hanse in Rosenkriegen (Hans. GBll. ’74, 75), kannte nur einige dieser damals ungedruckten Urkk.] – 0Urkk.buch der Stadt Lübeck. VIII (’89) enthält den Entwurf einer Gerichtsordnung für die nach England handelnden Kaufleute vom Anfänge 15. Jhs. – A. Hofmeister (Hans. GBll. ’86, 169); Eine Hans. Seeversicherung v. 1531, eines Lübeckers, beruft sich auf Londoner Seerecht. – 0W. Stein, Die Genossenschaft der Dt. Kaufleute zu Brügge. –

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 463. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_476.jpg&oldid=- (Version vom 15.3.2023)