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SatR 30I92, 129. – 0Index of ancient Petitions of the Chancery and the Exchequer, in the P. Rec. off.; I. ’92.

Yearbooks of a. 14./15. Edward III., ed. Pike [Nachtrag zu DZG 4, 168]. Diese Reports stammen aus einer Hs. des Temple, einer von Lincoln Inn und zwei des British Museum; sie waren eine freiwillige Arbeit Mehrerer, nicht das amtl. Geschäft anerkannter Reporter, so dass Richter oder Advokaten verschieden lautende Reports Einer Sache besassen. Selten streifen sie öffentliches Recht. Aus dem Domesdaybuch wird ein verificirter Auszug als Beweis vorgelegt (348). Im königl. Free borough fällt verwirktes Verbrecherland der Krone heim, auch wenn sein nächster Lehensherr ein Privater war (186). Bristol gehörte den Grafen von Gloucester, bis deren Erbtochter K. Johann heiratete (184). In das Jahr 1340 fällt die Abschaffung der mindestens noch 1292 lebendigen Englishry [Pflicht der Hundertschaft, bei Todtschlag den Thäter zu stellen oder nachzuweisen, dass der Erschlagene ein Engländer (d. h. nicht aus Rassenhass ermordeter Franzose) gewesen]; Hrsg. meint, Edward wollte das Volk versöhnen, um es zum Französ. Krieg zu besteuern. [Die Stelle des Dialog de Scacc. I 10 darf m. E. nicht auf Normannisirung der Engländer höherer Classe gedeutet und noch weniger in der Echtheit des Wortlautes bezweifelt werden]. Hrsg. behandelt auch die Steuern von 1340; auf diese wies die Krone im voraus die Wollverkäufer an, denen das Parlament 20 000 Sack fortzunehmen den König ermächtigte, um augenblickliche Schulden in Flandern und Brabant zu decken. – Ausführlich geht er auf die Verhaftung und Untersuchung gegen die der Bestechung und Unterschlagung angeklagten höchsten Richter ein. Edward III. scheint nur einigen ersten Adlichen, aber keinem seiner Beamten getraut zu haben. Die Angeklagten wurden von einer Commission zu Oyer et terminer verhört, deren Rechtsgang Hrsg. erörtert und mit der Trailbaston-Commission vergleicht; formlos war die Anklage. [Maitland EHR ’90, 592 nennt Edward’s Vorgehen gegen Richter Willoughby verrückt; dieser litt wohl unter Verdacht der Bestechung, aber auch weil er Juries einschwor, die den Klägern nicht willig genug schienen]. Im Verlaufe wurde als regelmässig mancher heute im Process verpönte Zug zugegeben; z. B. sassen die Ankläger in der Urtheilsjury. Edward’s III. Geldnoth entsprang aus Londons Sträuben gegen ein Darlehen und dem Widerstande des Erzbischofs Stratford. Dieser bannte die Beamten, welche jene z. Th. klerikalen Angeklagten verhaftet hatten und weigerte sich, vor irgend welchem Laien zu Recht zu stehen. Der Zank ward ohne Austrag beigelegt; wahrscheinlich durch geistlichen Einfluss kam aber jene Untersuchung zu keinem Ergebniss, und die unschuldigen blieben ungeschieden von den käuflichen Richtern; einige wurden wieder angestellt: auch diese Halbheit beweist, wie allgemein die Corruption war. Hrsg. erörtert dann eine Ordonnanz-Widerrufung durch König und Parlament trotz Protest der Geheimen Räthe, mit folgendem Widerruf dieses Statuts durch den Staatsrath, dem schliesslich das Parlament beistimmte; die Richter im Staatsrath besassen damals offenbar bei der Gesetzgebung eine wichtige Stimme. [Ath. 4X90, 445 meint, an Bestechlichkeit und Unordnung war Edward’s Abwesenheit von England schuld]. – Das Territorium Lancaster

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 406. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_419.jpg&oldid=- (Version vom 14.3.2023)