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leider ohne Verarbeitung. Er kennt zu wenig German. Rechtsgesch. [Ine bedroht den Ceorl, der flüchtige Verbrecher beherbergt, nicht weil dieser als Kelte und unterster Freier den Ausgestossenen wohlwollte. Das Verbot der Grabschändung bezeichnet nicht Heinrichs I. Zeit, sondern entstammt Lex Salica emend.] Erst etwa von 1370 ab benützt Verf. neben den Gesetzen auch andere Literatur, doch fast nirgends aus erster Hand; Urkk., Chroniken, Predigten, Gedichte könnten reiche Ausbeute liefern. Einen Nachtrag aus Chaucer’s Zeit und eine Seite Wiclif über die Mendicanten [das ist alles über diese] bringen Cap. 21; 29. Schottland, Irland, Wales und die Nebeninseln haben eigene Abschnitte, auch über MA.; Quellensichtung fehlt auch hier. Immerhin gewährt das Buch zum ersten Nachweise des Stoffes Hilfe.

0Cunningham (s. DZG V, 424) erklärt, nach A. Schäffle’s Lob (Z Staatswiss. ’92, 178), echt historisch Gewerbe und Handel allseitig auch aus dem Einflusse der Landwirthschaft, der Centralregierung, der Localgewalten, der gesellschaftlichen Bildungen und des Auslandes; überall sorgfältig hebt er, gedrängt, doch klar, nur das Bezeichnende hervor. – H. Hall, A hist. of the customs revenue in England from the earliest times bis 1827 [das beste Werk hierüber; vgl. DZG 7 E31] erschien in 0cheap edition. – Vocke [s. ebd. 31] wird erst um 1300 etwas ausführlicher. Er bringt zwar keine neuen Thatsachen und nirgends Belege, im Einzelnen Dowell [s. DZG V, 424] folgend, gruppirt aber scharf vom finanz-wissenschaftl. Gesichtspunkt aus. [Ueber das 11., 12. Jh., wie Dänengeld und Schildgeld, begeht er manchen Irrthum und ignorirt werthvolle Zss.-Aufsätze.]

0J. Lister, Early – – – woollen trade in Halifax and Bradford; Bradford antiq. Aug. ’90. – 0Burnley, Wool-combing [DZG 4, 174] wird Ath. 23VIII90, 252 für Technik und Neuzeit gelobt, sei aber für MA. kurz und unkritisch. – Oldenberg zieht [an dem DZG 7 E29 citirten Ort] 0Ashley’s Woollen industry [DZG 4, 174] über den Beginn der Zunft, die Einwanderung fremder Tuchmacher, die Absonderung der Händler, den Uebergang zur Hausindustrie im 15. Jh. ausführlich lobend aus. – 0Ashley, What is political science; vgl. Schmoller JbGVV 13, 682. – 0C. Morley behandelt den Jahrmarkt in Altengland; Reliq. Jan. ’91.

Aussenhandel seit Edward I. K. Kunze, Das 1. Jh. der Deutschen Hanse in England; Hans. GBll. ’89, 129. Seit Anfang 13. Jhs. wetteiferte Lübeck in Britannien mit der Köln. Hanse, erwarb 1226 vom Kaiser gleiches Recht mit ihr und Schutz gegen ihre Neckereien und 1237 das erste Engl. Privileg für den Handel nach Gotland. Der Ostseekaufmann erschien so häufig in England, dass Heinrich III. schon 1260 die Köln. Gildhalle als die Deutsche allgemein privilegirte; 1267 gab er Lübeck zu Lynn, kurz vorher Hamburg, wohl auch in einem Osthafen, je eine Hanse nach Muster der Kölnischen zu London. Kurz vor 1282, vielleicht durch Edward I., verschmolzen die drei zu Einer Deutschen Hanse, in der jedoch Westfalen noch überwog, wie denn laut Engl. Zollregister 1272–1303 der Rhein mehr Wolle holte und auch mehr nach England importirte als die Ostsee. Zunächst in

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 393. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_406.jpg&oldid=- (Version vom 12.3.2023)