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scheint – zieht man das Resumé – Villars allzuviel Schuld gegeben zu werden an dem Resultate der Rastatter Verhandlungen.

Dieselben lassen sich in zwei Abschnitte theilen, verursacht durch die Abreise Prinz Eugen’s von Rastatt. Die erste Abtheilung reicht vom 26. Nov. 1713 bis 6. Februar 1714.

Die Schwierigkeit, die sich von vornherein den beiden Unterhändlern bot, dass der eine einen definitiven Frieden schliessen wollte, der andere – Prinz Eugen – nur Präliminarien, wurde einstweilen durch eine genügende Erklärung von letzterem beseitigt. Am 29. November ging man in medias res ein. Dazu hatte Villars neuerdings von seinem Könige sehr ausführliche Instructionen erhalten. Bei der Analyse derselben, wie sie Courcy gibt[1], überrascht es vor allem, dass der Marschall das Recht bekommt, jene beiden Bedingungen aufzugeben, welche die Unterzeichnung des Utrechter Friedens seitens des Kaisers verhindert hatten: die Entschädigung für den Bruch des Ilbesheimer Vertrags und die Sicherung der Italienischen Fürsten.

Nach Anführung verschiedener Möglichkeiten wird zugestanden, dass der König mit der vollständigen Wiedereinsetzung des Kurfürsten in seine Länder und Würden zufrieden wäre; ebenso wird in diesen Instructionen für Villars ausdrücklich bemerkt: „aucun article de ceux qui regardent l’Italie ne doit rompre la paix“[2]. Auch die weiteren Punkte: Erfüllung des 1703 zwischen Kaiser Leopold und Victor Amadeus geschlossenen Vertrags, Wiederherstellung Rakoczy’s, die Ausstattung der Princesse[3] – sollen wohl mit äusserster Zähigkeit gefordert werden, aber alle mit dem Zusatze: darum soll der Friede nicht verhindert werden. Nur wird jetzt neu gefordert – und man muss gestehen, der Erfolg des eben verflossenen Feldzugs rechtfertigt dies – die Abtretung Landaus und für Freiburg ein entsprechendes Aequivalent. Vergegenwärtigt man sich die oben erwähnten Beschlüsse der Wiener Conferenz, so ergibt sich daraus ein Minimum von Gegensätzen: so das für Freiburg geforderte Aequivalent, welches

    en étoient moins persuadés, ils chercheroient, avec plus d’empressement, les moyens de finir la guerre. Bolingbroke, Corresp. II, 463.

  1. Courcy II, 131 ff.
  2. Courcy II, 134.
  3. Si la paix – – – dépendait de cet unique point, il y auroit encore à délibérer s’il conviendrait de s’en relâcher. Courcy II, 135.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 278. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_291.jpg&oldid=- (Version vom 8.3.2023)