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Auch 1417 sah es schlimm genug aus. Der von Küchmeister für Zahlung des rückständigen Soldes angesetzte Termin war nicht innegehalten, und so erklärten die Leute eines Rottenmeisters, dass sie sich „wullen an den uwirn [d. h. den Unterthanen des Hochmeisters] dirholen, wo sie kunen adir mogen“[1]. Ob diese Drohung zur Ausführung gekommen ist, wissen wir nicht. Dagegen liegt aus dem Jahre 1418 die Meldung des Landkomturs von Böhmen vor, dass ein Söldnerführer wegen seiner nicht befriedigten Ansprüche Güter des Ordens mit Beschlag belegt habe[2].




Werfen wir nun zum Schluss die Frage auf, ob Küchmeister für die Polnische Politik, deren Folgen oben dargelegt sind, allein verantwortlich zu machen ist, so ist dies im Hinblick auf die Stellung, die Küchmeister seinem Lande gegenüber einnahm, entschieden zu verneinen. Man könnte ihn, falls ein Ausdruck unseres Verfassungslebens gestattet ist, einen gut constitutionellen Regenten nennen. – Betrachtet man die Ständeacten, welche aus seiner Regierungszeit erhalten sind[3], so findet man, dass, um mich Töppen’s Worte zu bedienen, „Michael nichts in auswärtigen Angelegenheiten ohne des gemeinen Landes Wissen unternahm. Angesehene Ritter und Knechte, angesehene Mitglieder der städtischen Räthe wohnen allen irgend wichtigen Verhandlungen mit Polen und Littauen, mit dem Kaiser und auf dem Concil bei“. – Wenn dem so ist, die Stände also über die politische Lage orientirt sind und trotzdem sich immer von neuem mit Küchmeister oder auf seine Veranlassung für die Fortsetzung des „faulen Friedens“ entschliessen, so erklärt sich dies nur aus dem verhängnissvollen Irrthum, in dem die beiden genannten Factoren über des Ordens Lage befangen sind.

Zwei Möglichkeiten gab es nur: Entweder man verzichtete in Anbetracht der Verhältnisse des Ordens auf die Machtstellung, welche dem Orden aus der Behauptung der mit Polen und Littauen streitigen Länder auch noch für die Zukunft erwachsen musste[4],

  1. Adelsgeschichte/a S. Nr. 100.
  2. Schbl. VII/a Nr. 27.
  3. Töppen I, 239 ff.
  4. Vgl. oben S. 227. – Krumbholtz, Samaiten und der Deutsche Orden bis zum Frieden am Melno-See. S. 1–3; 20–21; 208.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 257. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_270.jpg&oldid=- (Version vom 9.3.2023)