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Doch so unangenehm diese Ausgaben für die Finanzen des Ordens sein mochten, so waren sie unbedeutend im Vergleich zu denen, welche die Jahr ein Jahr aus umsonst aufgebotenen Hülfszüge der Gebietiger und Söldnerführer aus dem fernen Deutschland verursachten. Es versteht sich von selbst, dass der Hochmeister, wenn er den Wiederausbruch des Krieges erwartete, mit der Aufforderung an die Gebietiger und Söldnerführer nicht bis zum letzten Augenblick warten konnte. Hatte sein Aufgebot Erfolg, so entstanden sofort bedeutende Kosten. Die Gebietiger mussten ihre Leute ausrüsten, sie mit Kost versehen, kurz alles marschbereit machen. Die Söldnerführer unterzogen sich der Mühe, kriegstüchtige Leute unter ihren Fahnen zu vereinen. Um bei den kriegerischen Zeiten – der Französisch-Englische Krieg stand während der Jahre 1414 bis 1422 in vollster Blüthe – überhaupt Söldner zu bekommen, mussten die Führer weitgehende Verpflichtungen mit in den Kauf nehmen. War es ihnen endlich gelungen, eine ansehnliche Schaar um sich zu sammeln, so kam plötzlich aus Preussen die Nachricht: der Waffenstillstand ist verlängert, alle Rüstungen sind überflüssig. Noch schlimmer war es, wenn Söldnerführer und Gebietiger schon mit ihren Schaaren die Sammelplätze verlassen hatten und auf dem Wege nach Preussen sich befanden oder gar dort eingetroffen waren, dann aber die politische Lage sich änderte und zur Abrüstung aufforderte. Selbstverständlich hielten sich nun die Söldnerführer und Gebietiger[1] wegen ihrer Auslagen und Verbindlichkeiten an den Hochmeister, der mit schwerem Herzen die durch seine Politik heraufbeschworenen Opfer, so gut es ging, tragen musste, falls er nicht für die Zukunft Gebietiger und Söldnerführer vergeblich um Hülfe angehen wollte.

Seit Abschluss des Waffenstillstandes von Strassburg (1414) bis 1422 lassen sich in jedem Jahr (mit Ausnahme von 1416) Aufgebote des Hochmeisters an auswärtige Gebietiger oder an Söldnerführer nachweisen. Auswärtige Würdenträger, die von einem solchen Gebote erreicht wurden, sind: der Deutschmeister und seine Gebietiger im allgemeinen[2]; weiter die Landkomture

  1. Vgl. oben S. 246 Anm. 5; Voigt, Balleien S. 187. – Die Gebietiger konnten, wie wir sehen werden, nicht allein die Kosten für die geleistete Hülfe decken.
  2. Schbl. DM/a Nr. 73; H. M. Reg. 1417–19 S. 120 Nr. 230; S. 153
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 243. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_256.jpg&oldid=- (Version vom 9.3.2023)