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Banquier – zahlungsfähig waren. Dies konnten sie aber nur sein, falls sie von Preussen für die an sie herantretenden Geldforderungen ausgerüstet wurden oder ihr Geschäftsumsatz derartige Summen abwarf oder endlich ihre Schäfferei sie den Brügger Wechslern creditfähig erscheinen liess.

Aus den nur spärlich erhaltenen Notizen erkennt man immerhin so viel, dass keine dieser Voraussetzungen für einen regulären Gang des Geldverkehrs vorhanden war. Wenn von den wenigen uns erhaltenen Briefen der Lieger zwei die Bemerkung enthalten, dass zwar aus Preussen der Befehl zum „obirkouff“ ergangen sei, nicht aber das nöthige Geld[1], wenn der Lieger v. d. Becke in einem dritten sich über allzu grosse Ansprüche an seine Kasse beklagt[2], wenn Gesike endlich Wormditt auffordert, aus Preussen durch den Hochmeister die 2000 nach Konstanz überwiesenen Gulden ihm wieder zustellen zu lassen[3], so nöthigt dies zu dem Schluss, dass die Uebersendung der nöthigen Gelder aus Preussen mangelhaft erfolgt ist. Dem entsprechen völlig die eigenen Aeusserungen des Hochmeisters über des Ordens pecuniäre Lage, die wir oben ja schon kennen lernten. Mit Leichtigkeit würden solche Stellen sich vermehren lassen[4]. Am bezeichnendsten fasst sie vielleicht ein Schreiben an den Landkomtur von Elsass zusammen mit den Worten: „was komers wir haben und peinlichkeit czu des geldes ufrichtunge, adir wo wirs sollen nemen, das is got bekant“[5].

Durch die ihnen aus Preussen zur Verfügung gestellten Mittel konnten die Lieger also nicht die Wünsche des Procurators befriedigen. Aber auch ihre eigene Lage war nicht derartig. Die Inhaber des Bankhauses de Albertis sagen von v. d. Becke „her sey allweg notdurftig und habe nicht von koufmanschaft vorhanden“[6]. Das Amt der Paternostermacher zu Brügge erklärt in einem Brief an den Hochmeister: „das de schafferei seer vorarmt ist“[7].

Naturgemäss konnte bei einer so schlechten geschäftlichen

  1. Schbl. II Nr. 20; Schbl. XXI Nr. 113.
  2. Adelsgescbichte B Nr. 158: „dat ghet doch wit“.
  3. Schbl. LXI Nr. 49.
  4. Zwei Schreiben an den Erzbischof von Riga s. H. M. Reg. 1414–17 S. 190–92 u. 270.
  5. Ebend. 1419–22 S. 178. Vgl. auch oben S. 230.
  6. Schbl. I a Nr. 89.
  7. Schbl. LXXXIII Nr. 33.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 226. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_239.jpg&oldid=- (Version vom 9.3.2023)