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dem Herzog in Frankfurt beisammen[1]. Möglich ist, dass sie dort schon über einige Punkte sich einigten. Am wenigsten gewann Pfalzgraf Ludwig bei der neuen Fassung[2]. Die Bestimmung, dass zu der Waffenhilfe in Fehden gleich die Rechtstage treten, die dem Hilfsunlustigen einen bequemen Ausweg boten, ist wohl nicht ohne Rücksicht auf Ludwig’s Streitigkeiten mit Bernhard von Baden aufgenommen, in die seine Mitkurfürsten nicht verwickelt werden wollten.

Der Revision des Bundesbriefs schloss sich die Berathung der an den König zu sendenden Gesandtschaft an. Von der für diese bestimmten Instruction liegt ein Entwurf vom Mainzer Tage[3], sowie eine endgültige, von den Rheinischen Kurfürsten auf der sich anschliessenden Versammlung zu Oberlahnstein geänderte Fassung[4] vor. Zwischen beiden lag wahrscheinlich ein anderer, nicht mehr erhaltener Entwurf. In der Hauptsache wurde man in Mainz darüber schlüssig, den Wiener Reichstag zu besuchen und zu beschicken, im Uebrigen aber, besonders in der Hussitenangelegenheit, die Gesandten eine schroffe Sprache gegen den König führen zu lassen. Der Markgraf und der Herzog waren mit dieser wohl von Anfang an nicht einverstanden. Als auf der Heimreise zu Würzburg sie die Nachricht von dem Wiedereinfall Koribut’s in Böhmen traf, benutzten sie schleunigst die Gelegenheit, um mit Hinweis auf die dadurch bevorstehenden Wirren den zu Oberlahnstein versammelten Rheinischen Kurfürsten eine Milderung dieser Sprache, besonders in dem den Christenglauben und die Ketzer betreffenden Artikel zu empfehlen[5].

Diese Mahnung scheint nicht ganz den beabsichtigten Erfolg gehabt zu haben[6]. Die Majorität nahm allerdings eine Aenderung

  1. RTA VIII, Nr. 308.
  2. Lindner meint, der Pfalzgraf würde 1424 ein solches Uebergewicht des Mainzers nicht geduldet haben. Durch ein Einverständniss des Erzbischofs mit Brandenburg und Sachsen liesse sich der Vorgang erklären.
  3. RTA VIII, Nr. 303.
  4. RTA VIII, Nr. 309.
  5. RTA VIII, Nr. 307.
  6. Der Art. 4, wie RTA VII, Nr. 303, der für den Fall, dass Sigmund fragt, ob die Kurfürsten ihn sein Lebtag als einen Römischen König behalten wollen, die trotzige Antwort in Bereitschaft hat: Ja, wenn er seine Pflichten als solcher richtig erfülle, ist in Nr. 309 verschwunden. Statt dessen sollen die Gesandten versichern, ihre Herren hätten nie daran gedacht,
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 207. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_220.jpg&oldid=- (Version vom 7.3.2023)