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December 1427 kann sie nicht fallen, da der mitsiegelnde Friedrich der Streitbare Anfang Januar 1428 starb. Zwischen Januar 1424 und dem Frühjahr 1427 finde sich aber kein Augenblick, von dem mit einiger Wahrscheinlichkeit anzunehmen wäre, dass er B seinen Ursprung gegeben habe, also bleibe nur der Frankfurter Reichstag 1427 übrig. Auf ihn träfen auch wirklich alle Umstände zusammen. Der König, mit den Kurfürsten versöhnt, habe ihnen den Reichskrieg gegen die Hussiten und die Sorge für die Ordnung überlassen. Dafür sei aber eine Einigung der Kurfürsten nöthig gewesen. Sie hätten daher auf den vorliegenden Binger Vertrag zurückgegriffen. „Sie hielten an ihm äusserlich fest, weil sie das Recht der Vereinigung, der gemeinsamen Sorge für das Reich in Anspruch nahmen, und behielten daher auch das frühere Datum bei“.

Dass diese Begründung nicht beweiskräftig ist, ergibt sich auf den ersten Blick. Es wäre ein sonderbarer Einfall der Kurfürsten gewesen, einen im Jahre 1427 unter völlig veränderten Verhältnissen, unter „stillschweigender Anerkennung des Königs“ geschlossenen Bund mit dem Datum jener Binger Verschwörungsurkunde von 1424 zu versehen.

Nicht minder auffallend ist es, dass von einem derartigen 1427 zwischen König und Kurfürsten getroffenen friedlichen Abkommen, wie Lindner die Einung darstellt, nicht die mindeste Kunde sich erhalten hat. Wenn wirklich die Bekämpfung der Ketzer der Hauptzweck war, warum traten die zu diesem guten Werke Verbrüderten nicht offen auf dem Reichstage damit hervor, wie sie es doch 1421 gethan hatten? Warum wiesen sie in ihrer Aufforderung an die Stände zur Hussitenhilfe mit keinem Worte auf den von ihnen geschlossenen Bund hin, um die Säumigen durch das gute Beispiel anzufeuern?

Wie soll man es aber vollends verstehen, dass ein so wichtiger Vertrag, der nach dem Wortlaut der Urkunde selbst nach reiflicher Berathung der Kurfürsten sowohl allein als mit ihren getreuen Räthen festgestellt war, den alle „iglicher dem andern in sin hand gelobt bi unsern furstlichen truwen und eren“, dass ein solcher Vertrag auf einem Reichstage zu Stande gekommen sein sollte, auf dem überhaupt nur ein Theil der Kurfürsten anwesend war[1].

  1. In dem am 4. Mai 1427 im Namen der Kurfürsten erlassenen Aufrufe zum Reichskriege gegen die Hussiten, dem bedeutendsten Actenstücke
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 199. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_08_212.jpg&oldid=- (Version vom 7.3.2023)