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Bischofs von Cambray[1]. Jener weist nach, dass die Legende frühestens aus dem 10. Jahrhundert stammt; dieser hebt das Neue hervor, welches die Vita für die Geschichte der Merovinger bietet.

Karolinger. Ein kleiner Aufsatz F. Lot’s über Ursprung und Bedeutung des Wortes „Karolinger“[2] führt aus, dass dieser seit dem 10. Jahrhundert auftretende Ausdruck in Deutschland gebraucht wurde, um König und Volk von Frankreich zusammen zu bezeichnen, und dass das Westreich bei seinen östlichen Nachbarn stets das „Regnum Karoli“ hiess.

Die Abhandlung Ilwof’s über Karl d. Grossen als Volkswirth[3] erscheint auf den ersten Blick befremdend, da ja zur Zeit des grossen Kaisers die Volkswirthschaftslehre noch unbekannt war. Der Verfasser bringt jedoch aus gleichzeitigen Quellen und aus den Capitularien eine Menge Thatsachen bei, aus denen hervorgeht, dass Karl in Verwaltung und Wirthschaftswesen wohlerfahren war. Eine ähnliche Arbeit versuchte seiner Zeit Guérard über das Capitulare „de villis“.

E. Dümmler’s Abhandlung über die Briefe Alcuin’s[4] prüft diese werthvollen Documente in chronologischer und historischer Beziehung; sie ist des gelehrten Herausgebers dieser Briefe ganz würdig.

Vor einigen Jahren hatte der Geograph Levasseur in einer Studie über die Rechnungsbücher des Abtes Irmino von St. Germain-des-Prés ziemlich paradoxe Ansichten geäussert; jetzt gesteht er seinen Irrthum bereitwillig ein[5]. Der Hauptschuldige ist aber Guérard, welcher in Folge fehlerhafter Berechnung den Umfang der Besitzungen der berühmten Abtei im 9. Jahrhundert viel zu gross angegeben hatte. Man muss zugeben, dass die Bevölkerungsziffer Frankreichs im 9. Jahrh. eine höhere war, als Levasseur früher[6] angenommen hatte.

Das Werk von Imbart de la Tour über die Bischofswahlen vom 9. bis 12. Jahrhundert[7] ist eine tüchtige Arbeit, die Frucht reiflicher Erwägung und ausgedehnter Forschung. Der Verfasser ist dem Papstthum gegenüber vielleicht etwas zu nachsichtig gewesen und hat das Masslose in den Ansprüchen Gregor’s VII. nicht sehen wollen. Zwar muss man ihm darin beistimmen, dass dem Anschein nach dieser Papst und seine Nachfolger die durch Eingriffe der feudalen Regierung beschränkte Freiheit der Wahl wieder herzustellen trachteten; aber er hat, sei es bewusst, sei es

  1. Vgl. Bibliogr. ’91, 1420 b.
  2. Vgl. Bibliogr. ’91, 2151 m.
  3. Vgl. Bibliogr. ’91, 2151 h.
  4. Vgl. Bibliogr. ’91, 2146.
  5. CR 1890.
  6. Vgl. Bibliogr. ’91, 2170.
  7. Vgl. Bibliogr. ’89, 1977.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 431. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_432.jpg&oldid=- (Version vom 17.2.2023)