Seite:De DZfG 1892 07 364.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

und seine Familie in Magdeburg“ (1888 Nr. 116 und 117) darstellend verwerthet worden.

Die Vorgänge in der Mark bis zur Einnahme von Rathenow durch den grossen Kurfürsten, über welche, nach den Andeutungen in v. Witzleben’s und Hassel’s Buch, das geheime Staatsarchiv in Berlin noch mancherlei bieten muss[1], sind von den Brandenburgischen Forschern, auch in der eben genannten bedeutendsten Monographie, fast völlig unberücksichtigt geblieben; nur eines ist niemals vergessen worden: die Grausamkeiten der Schweden gegen die unglücklichen Bewohner der Mark. Man pflegt diese Vorwürfe so zu stellen, als seien Plünderung, Verwüstung und Grausamkeiten, wie in den Zeiten des dreissigjährigen Krieges, mit Wissen und in vollem Einverständniss der Generale und Officiere – nur der Reichsmarschall wird davon ausgenommen – durch die Soldaten verübt worden; ja, v. Gansauge[2] und, ihm folgend, v. Witzleben und Hassel[3] behaupten, dies Verfahren habe recht eigentlich im Plane der Schwedischen Heeresleitung gelegen, um durch die Verheerung des Landes den Kurfürsten zu zwingen, dem Bündniss gegen Frankreich zu entsagen. Dieser schwere Vorwurf, welcher mit der Schwedischen Kriegspolitik zugleich die Schwedische Nation treffen müsste, ist durchaus ungerechtfertigt. Denn einmal waren es nur Zufälligkeiten – die Erkrankung des Reichsmarschalls, die Schwierigkeit der Verpflegung, die dadurch bedingte Verlangsamung des Marsches –, welche den längeren Aufenthalt des Heeres verursachten; und ausserdem waren, wohl mit der einzigen Ausnahme

  1. Ich habe mich auf die Schwedischen und Magdeburgischen Quellen beschränkt; denn die Hauptzüge des aus diesen und den bei v. Witzleben und Hassel abgedruckten Materialien gewonnenen Bildes werden durch weitere Detailforschung schwerlich verändert, höchstens abgerundet und hier und da vervollständigt werden können. Wo auf den folgenden Blättern Berichte und Briefe citirt werden, geschieht dies unter dem Namen des Berichterstatters oder Schreibers, und zwar bei den aus Mankell entnommenen mit Beifügung der Seitenzahl nach der Separatpaginirung seiner Abhandlung, bei den in v. Witzleben’s und Hassel’s Buch gedruckten, der Paginirung der dortigen Beilagen entsprechend, mit Seitenzahl und beigefügtem Sternchen; die in der Montagsbeilage der Magdeburgischen Zeitung mitgetheilten Actenstücke werden mit „Montagsbl.“ und Seitenzahl citirt.
  2. v. Gansauge, Veranlassung – – – d. Krieges – – – i. J. 1675 (Berlin 1834) S. 29.
  3. S. 60.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 363. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_364.jpg&oldid=- (Version vom 15.2.2023)