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Friedenstracht [mit Schwert!] bezeichnet nicht des Königs Heiligkeit, sondern die Zeit vor der Verbreitung des Reitersiegels. Das Pferd unter Wilhelm I. und II. geht nicht Galopp; dies begegnet, wie überall erst später, hier seit Heinrich III. Vollends vermisst man historische Genauigkeit: aus Gervas [statt Eadmer] nach Twysden’s [statt Stubbs’] Ausg. p. 661 [falsch] wird missverstanden: Erzb. Ralf [statt Heinrich I.] habe die Oese der Kronenbänder zerbrochen [statt losgeknüpft]; und als Heinrichs II. Absicht bei der Krönung Heinrichs (III.) wird Irriges aus Fabyan [16. Jh.!] citirt.] – W. H. S. Hope, The seals of English bishops, Proc. soc. antiq. Lond. Febr. 1887, 271. Das früheste Siegel eines Engl. Bischofs, das Verf. kennt, ist das Osbern’s von Exeter, 1072. Erzb. Bonifaz von Savoyen füllt den leeren Raum zwischen seiner Figur und dem ovalen Schriftbande durch vier antike Gemmen [vgl. DZG I 463, 28]. Ein Gruppenbild (z. B. Becket’s Martyrium), bei dem der (früher allein abgebildete) Bischof nur betend daneben steht, erscheint auf Secretsiegeln für Gutsverwaltung um 1200, auf Gerichtssiegeln um 1300, auf Diöcesan-Würdesiegeln um 1345. Heraldik beginnt um 1284. Die Tracht auf den Siegeln stimmt ziemlich genau zum Zeitkostüm: Das Rationale erscheint nur etwa 1189–1280; erst seit 1250 hält der Erzbischof das Kreuz statt des Hirtenstabes. – 0A. S. Porter, The seals of the bishops of Worcester 957–1542, Worcester diocesan architect. soc. 2. Dec. ’90. – ?: Seals of Scotch bishops (Reliq. ’90, 229) sind, im Gegensatz zu Engl., nur in der Frühzeit oval, später rund, zeigen den Bischof bisweilen von der Seite gesehen und nennen schon im 13. Jh. den Familiennamen. Dies meist nach Laing, Ancient Scot. seals. 0G. Grazebrook, The dates of variously shaped shields with coincident dates and examples (Liv. ’90) ist, laut Reliq. ’90, 254, für Heraldik und Siegelkunde seit Wilhelm I. wichtig. – W. H. Tunley, Seals and sealing, Antiq. July ’89, 28. Agnes de Fyncham belehnte Adam von Fyncham zu Edwards II. Zeit mit einer Urk. die besiegelt ward mit ihrem Augenzahn [!]. Siegellack sei 1554 zuerst gebraucht. Das Secretum (kleine Gegensiegel) kommt nach Schluss 12. Jh’s. in den Gebrauch des Adels. Als Matrize dazu diente eine Gemme mit Inschrift „Abraxas“, wie man im Sarg B. Seffrid’s von Chichester [† 1151] eine fand. Seit 1286 sollen Geschworene ihre Aussage besiegeln; darunter waren Unfreie. 1237 befiehlt der Legat, dass Prälaten, kirchl. Körperschaften und Gerichtsbeamte je eigenes Siegel haben.

Münze. H. Montagu, The mint of Castle Rising, Numism. chron. ’89, 335. Das Dörfchen Rising in Norfolk, einst Hafenstadt mit Markt und Burg und im Parlament vertreten, besass eine Prägestätte. Die früheste dorther bekannte Münze trägt die Inschriften „Stiefne“ (K. Stephan) und „Hiun (der Münzer) in Risinge“. – J. D. Robertson, The mint of Gloucester, Tr. Bristol archl. soc. 13, 205, Nachtrag zu DZG VI 148, 36. – J. A. Blanchet: L’amputation de la main dans les anciennes lois monétaires (Ann. soc. franç. num. ’90, 226), im Engl. Recht durch Aethelstan [und sonst häufig] belegbar, erkläre die Darstellung einer Hand auf vielen alten Münzen. – M. de Marchéville, Rapport de l’or à l’argent [um 1250], Ann. soc. franç. numism. 1890, 147; 167. Im 12. u. 13. Jh. galt in England 1 Mark Gold = 9 Mark Silber, in der

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 202. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_203.jpg&oldid=- (Version vom 20.2.2023)