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und Steuererlasse[1] aus. Dazu verschlang der Prunk seines Hofes[2], später auch die prächtigen Kirchenbauten im ganzen Reiche[3], endlich die Ausschmückung seiner neuen Hauptstadt[4] ungeheure Summen. Der Silber- und Goldschmuck der Götterbilder, welcher überall zusammengesucht und massenhaft eingeschmolzen wurde[5], wirkte nur wie ein Tropfen auf den heissen Stein, und der wohlwollende Mann, welcher keinem Bittenden Nein zu sagen vermochte[6], musste den geleerten Seckel durch harten Steuerdruck aus den Taschen seiner Unterthanen wieder füllen[7]. Am Schlusse seiner Regierung zwang ihn diese unverbesserliche Verschwendungssucht sogar zu einer Verschlechterung des Geldes, obgleich er schon in seinen ersten Jahren hatte erproben können, wie zweischneidig und wenig wirksam dieses Hilfsmittel war[8].

Die Schuld daran trug neben jenem gutmüthigen Leichtsinn vor allem die Eitelkeit[9], welche ja bekanntlich auch eine echt militärische Untugend ist. Denn freilich setzte nichts die Schmeichelzungen stärker in Bewegung als unbegrenzte Freigebigkeit, und sich rühmen und bewundern zu lassen, war dem Kaiser Bedürfniss[10]. Schon durch seine Erscheinung wollte er wirken und verwendete daher keine geringe Sorgfalt auf den

    Goldmünze Constantins (Cohen 316) trägt die Aufschrift: liberalitas XI imp. IIII cos. p. p. Da der Kaiser schon 312 consul II, und Anfang 311 imperator V war (Euseb. hist. eccl. VIII 17, 4), so muss sie spätestens 310 geschlagen sein. Also in weniger als fünf Jahren hatten schon eilf grosse Geldspenden an Constantins Soldaten stattgefunden.

  1. Eumen. paneg. VIII 10 ff.; Euseb. vit. Const. IV 2; Vict. Caes. 41, 19.
  2. Gegen diesen richtet sich der Tadel der τρυφή, welchen Julian in seinen Caesares bis zum Ueberdruss wiederholt.
  3. Euseb. laud. Const. 9, 13 ff.; 11, 2; 17, 4 ff.; 18, 4; vit. Const. I 42, 2; II 45; III 1, 4; 29 ff.; 58; IV 45 ff.; 58 ff.
  4. Anon. Vales 6, 30; Zos. II 32, 1; Hieron. chron. 2346.
  5. Euseb. vit. Const. III 54.
  6. Euseb. vit. Const. IV 1; 4. Gesetze, wie Cod. Theod. I 2, 2; 3; II 6, 1 beweisen, dass Constantin sich manchmal zu Gunsten einzelner Bittsteller Verordnungen ablocken liess, welche mit dem Recht im Widerspruch standen und ihn selbst später reuten.
  7. Zos. II 38, 1 ff.; Vict. Caes. 41, 20; Zon. XIII 4
  8. Zeitschr. f. Numism. XVII S. 129 ff.
  9. Zos. II 38, 1 τὴν γὰρ ἀσωτίαν ἡγεῖτο φιλοτιμίαν.
  10. Vict. Caes. 40, 15; epit. 41, 13; Eunap. vit. Aedes. p. 22 ed. Wyttenbach.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1892, Seite 87. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1892_07_087.jpg&oldid=- (Version vom 31.1.2023)