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wohin sie ihrem Ursprung nach gehören und wo sie nun ja bald der allgemeinen Benutzung, der sie so lange entzogen waren, zugänglich sein werden.

[408

Zur Ergänzung der Notiz in Heft 3 dieses Jg. (Nr. 251) ist zu berichten: Die Ordnungsarbeiten im Zerbster Stadtarchiv besorgt der neuernannte Stadtarchivar Dr. Albr. Henning. Nach Trocknung des beim Brande durchnässten Stoffs hat er mit den Urkk. bis 1560 begonnen; er berichtet über den Fortgang seiner Thätigkeit im provisor. Archiv quartaliter an die „Archiv-Commission“.     [F. K.]

[409

Für die Ungarischen Archive bietet die schon kurz erwähnte Publication Dr. Zimmermann’s, Ueber Archive in Ungarn (s. Nachrr. 252 c), ein dem Burkhardt’schen Handbuch ähnliches Orientirungsmittel. Wie der Verf. selbst betont, konnte er sich freilich nicht überall auf gleichwerthige und gleich vollständige, officielle Berichte stützen, sondern musste die Lücken nach weit zerstreuten Notizen und eigener Anschauung ausfüllen. Am ausführlichsten sind des Verf. Angaben über das Landes-A. und die Archive Siebenbürgens. Die Archive Ungarns sind sehr zahlreich, z. Th. weil bis 1874 geistliche Corporationen, Capitel und Convente, Notariatsbefugniss hatten und deren Archive noch heutzutage zu rechtlichen Zwecken verwaltet werden: die sogen. Loca credibilia. Von ma. Urkunden ist natürlich durch die Türkeneinfälle sehr viel verloren gegangen. – Die Anordnung ist zweckmässiger Weise rein alphabetisch nach Ortsnamen; dem eigentlichen Verzeichniss aber schickt Z. noch eine Liste der jetzigen Standorte aller Comitats- u. Familienarchive voraus, die alphabetisch nach den Namen dar Comitate und Familien geordnet ist. Beim Landesarchiv (sub Budapest) wird auch Näheres über die (im allgem. sehr liberalen) Benutzungsordnungen mitgetheilt.     [J. Str.]

[410

Für die Versendung von Handschriften kann eine von der Berliner Bibl.-Verwaltung gegebene Anregung folgenreich werden. An die grösseren einheimischen und fremden Bibll. ist eine Anfrage ergangen betr. einheitliche Regelung des Ausleihens von Hss. u. Druckwerken von Bibl. zu Bibl. ohne diplomat. Vermittlung. Das letzte Ziel wäre die Begründung eines Europ. Bibll.-Bundes. Eine grössere Anzahl von Bibll. hat zustimmend geantwortet. Mit solchen Bestrebungen, den internationalen Verkehr zu erleichtern, contrastiren um so seltsamer Zustände, wie wir sie früher zur Sprache brachten (s. Bd. IV, Nachr. 269), dass ein Gesuch diplomat. Vermittlung bedarf und sechs Instanzen zu durchlaufen hat, um die Versendung einer Hs. an eine öffentliche Anstalt innerhalb Deutschlands zu bewirken.

[411

Der prächtige Neubau des kunsthistorischen Hofmuseums in Wien ist am 17. Sept. durch den Kaiser feierlich eröffnet worden; die Kunstschätze Wiens, welche früher weit zerstreut und z. Th. unvorteilhaft aufgestellt waren, haben hier eine ebenso schöne als zweckmässige Aufstellung gefunden. Der Raum erlaubte es, manche Gegenstände aus den Depots in der Hauptstadt und in Provinzialstädten hervorzuholen und mit dem Grundstock der Sammlungen zu vereinigen. An 3 Wochentagen und den Sonn- und Feiertagen ist der unentgeltliche Besuch gestattet.

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Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 403. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_403.jpg&oldid=- (Version vom 18.1.2023)