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die sich anlässlich der Betheiligung des Herzogs Berthold von Kärnthen eingehend mit den Triburer Vorgängen befasst, wurde berücksichtigt; Heyck hat in richtiger Erkenntniss der Sachlage vermieden, Einzelheiten der Erzählung Lambert’s in seine Darstellung aufzunehmen.

Nachdem durch Ankunft der päpstlichen Legaten die Verhandlungen der Fürsten zu Tribur eine andere Wendung genommen hatten, so dass man für’s erste von einer Wahl eines Gegenkönigs Abstand nahm und sich in Unterhandlung mit dem zu Oppenheim sich aufhaltenden Könige einliess, kam es zwischen Heinrich und jenen zu einem Vertrage. In demselben unterwarf sich der König folgenden Bedingungen: Worms dem Bischofe zurückzugeben, an den Papst zur Gelobung seiner Genugthuung und Busse ein Schreiben zu richten, die Regierung nach dem Rathe der Fürsten zu führen. Damit hatte Heinrich durchaus nicht die von Gregor ausgesprochene Suspension von der Regierung anerkannt. Nach Abfassung jenes Schreibens begab sich der König nach Speier, die Fürsten aber tagten weiter. Einseitig, ohne Mitwissen des Königs, fassten sie noch einen weiteren Beschluss, den Papst nach Deutschland einzuladen, „dissensionem huiusmodi compositurus“, wie Berthold sich ausdrückt. Zu gleicher Zeit verpflichteten sie sich eidlich, wenn Heinrich sich über Jahr und Tag nicht vom Banne gelöst habe, ihn nicht mehr als König anzuerkennen.

Vorausgreifend muss bemerkt werden, dass Lambert’s ganzer Bericht auf der falschen Annahme beruht, jener Beschluss der Fürsten hinsichtlich einer Einladung des Papstes nach Deutschland und jene eidliche Verpflichtung gehörten mit zu den von Heinrich anerkannten Bedingungen. Sein Irrthum ist durch mangelhafte Kenntniss veranlasst, wie er ja auch nichts von jenem Schreiben Heinrich’s an Gregor weiss. Seine Darstellung enthält folgende Bestandtheile:

1. Typus der Versammlung (Diss. S. 61). Sieben Tage (ibid. pag. 73).

2. Aufzählung der Vergehen Heinrich’s; es ist dies eine Zusammenstellung aller bezüglichen Stellen. Eine Aufzählung erscheint überflüssig.

3. Die Gesandtschaft des Königs an die Fürsten, die seine Unterwerfung unter ihre Beschlüsse meldet. Die Worte Heinrich’s:

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 348. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_348.jpg&oldid=- (Version vom 12.12.2020)