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praesidiumque imposuit. Quibus cum victui necessaria minus sufficerent, permisit, ut ex proximis villis et agris hostili more praedas agerent“. Diese Ansicht geht auch sonst durch die Annalen hindurch (Diss. S. 108, wo einige Stellen aufgezählt sind). So wird auch hier die Benutzung des Carmen die Ursache eines Widerspruchs.

Dass Lambert das Gedicht in der nun folgenden Schilderung der Belagerung von Goslar und der Kämpfe, die sich daran knüpfen, vor sich liegen hatte, geht schon aus Pannenborg’s Ausführungen (S. 114–121) hervor. Interessant ist, wie Lambert auch hier die Schilderung seiner Vorlage erweitert. Bereits in der Diss. (S. 117) wurde auf die Benutzung des Livius (II, 50) hingewiesen. Pannenborg will auch im Carmen eine Anlehnung an denselben angenommen wissen, während sich dieselbe nur auf die Zusätze beziehen kann; ich erinnere an die „erheuchelte Flucht“ und an das „plötzliche Schreien“, wovon im Carmen nichts steht.

Wichtiger ist die Benutzung des Carmen bei der Darstellung der

Gerstunger Verhandlungen[1].
(C. II, 26–45. Lambert pag. 128–129.)

Lambert’s Bericht, scheinbar ausführlicher und genauer, ist nichts weiter als eine durch typische Vorstellungen aufgeschwellte Erweiterung des Carmen.

 Einleitung des Berichtes:

C. II, 31:
 Ipse doli nihil esse ratus, permiserat illis. Der König lässt arglos die Zusammenkunft zu, an der er selbst nicht theilnimmt.

Lambert pag. 128: Ipse eo venire noluit, sed in civitate Wirceburg exitum rei praestolabatur. Das „doli nihil esse ratus“ greift Lambert pag. 129 auf mit den Worten: Qui protinus nihil haesitans, pedibus ut dici solet[2], in sententiam abiit.

  1. Edel (Forschungen XXV p. 570) hat das Auseinandergehen beider Berichte evident nachgewiesen und scharf betont, dass wir im Carmen die bessere Quelle zu sehen haben.
  2. Vgl. Lambert p. 38 filium in mores vitamque patris pedibus, ut aiunt, iturum esse.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 333. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_333.jpg&oldid=- (Version vom 23.1.2023)