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Nirgends sonst begegnen wir in den Annalen wieder dem Ausdruck „vindex“ in Bezug auf den König, was in Anbetracht seines Stils als ein Beweis für die Entlehnung angesehen werden darf.

Pag. 117 wird eine Bemerkung des Königs den Sachsen in den Mund gelegt.

C. I, 59.
     
Lambert pag. 117.
Regni primates mihi
 conveniantque fideles;
Horum consilio super hac re
 subpeditabo.
 tempus locumque constituerent, quo rex tocius regni principes evocaret, ut iuxta communem sententiam et obiecta purgaret et quae correctionis egere viderentur, corrigeret.

Hierbei ist besonders auf Carmen I, 52: „Corrigo, si qua piis meritis adversa tulistis“ und 58: „si qua tamen vestrae superest querimonia genti“ hinzuweisen.

Die Bemerkung des Carmen (I, 76), die Verpflegung der Burgbesatzungen betreffend,

„victum quoque largiter addit“

wird trotz des dadurch entstehenden Widerspruchs übernommen. Lambert schreibt im Zusammenhang mit der Belagerung der Heimburg, die er dem Carmen nacherzählt[1], pag. 125: „cibaria, quantumvis copiose congesta“, und in deutlicher Anlehnung pag. 145: „ubi primum cibaria, quae in diutinam belli administrationem affatim congesta fuerant, consumpsissent – – –. Pag. 105 aber, wo er zum ersten Male von den Burgen spricht, hatte er ausdrücklich hervorgehoben, dass die Burgen von Anfang an mit Lebensmitteln kärglich versehen waren: – – – castellis munitissimis exstruxit

  1. Dass Lambert hier in diesem Zusammenhange die Burgen namentlich aufführt, ist durch das C. veranlasst, das jetzt erst dieselben erwähnt. Lambert berichtet jetzt alles von den Burgen, was er weiss; so schildert er auch jetzt erst die Einnahme der Lüneburg, deren Besitzergreifung durch den Bruder des Herzogs Magnus, Hermann, nach ihm selbst schon vor der Harzburgflucht geschehen war. Dadurch kommt Lambert zurückgreifend nochmals auf den Aufenthalt des Königs in Hersfeld zu reden (p. 125), weil Heinrich daselbst die Freilassung des Magnus, die Folge der Kapitulation und Gefangennahme der Lüneburger Besatzung, verfügt hatte, während er p. 120, wo er des Königs Aufenthalt in Hersfeld berichtet, davon nichts schreibt und nur bemerkt: Quatuor deinceps diebus ibidem commoratus est [sc. rex] operiens exercitum – – –.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 332. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_332.jpg&oldid=- (Version vom 23.1.2023)