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canonum sanctiones. Der Aufbau der Rede zeigt unser Schema I[1], auch hier findet sich eine hypothetische Konstruktion. In ihrem Eingange fällt eine Wiederholung auf; Lambert nimmt einen weiter oben als eigenes Urtheil ausgesprochenen Gedanken: „foeda res et ab regia maiestate nimium abhorrens est omnibus – – –“ als einen Bestandtheil der Rede des Damiani wieder auf: „pessimam rem – – – nedum ab rege multum abborrentem esse“. Dass die Fürsten den König nach Schluss der Rede bitten: „ne – – – regii nominis maiestate tam turpis facti colluvione macularet“ ist eine häufig wiederkehrende Bemerkung Lambert’s[2]; dessgleichen: „hac ratione fractus magis quam inflexus“ (sc. rex)[3].

Auch bei der

Unterredung Heinrich’s mit dem Könige von Dänemark (pag. 110)

zeigt sich die Vermischung von Combination und Gewusstem.

Zum Jahre 1073 berichtet Lambert: Der König habe sich mit der Absicht getragen, alle Sachsen und Thüringer in Knechtschaft zu bringen und ihre Güter dem „fisco publico“ zuzuschlagen. Um diesen Plan besser ausführen zu können, sei er mit dem Dänenkönig zusammengekommen und habe eine geheime Unterredung mit ihm gehabt. Hierbei habe er ihm einen grossen Theil Sachsens, welcher dem Markgrafen Uoto gehörte, versprochen, damit jener ihm bei Ausführung seines Planes zu Hilfe käme und, während er selbst die Sachsen von der einen Seite mit Krieg überziehe, dieselben von der anderen Seite angreife[4].

Ueber diese Unterredung haben wir noch zwei Quellen: Adam von Bremen III c. 59 und Bruno c. 20. Beide berichten unabhängig von einander, dass an der Zusammenkunft auch der Erzbischof Adalbert von Bremen theilgenommen habe; über Ort und Zeit weichen sie etwas von einander ab, Adam nennt Lüneburg, Bruno Bardowick, die aber nahe bei einander liegen und leicht eine Verwechslung hervorrufen konnten. Adam gibt

  1. Diss. p. 75.
  2. ib. p. 104.
  3. ib. p. 103.
  4. Die aufgebauschte Schlussbemerkung Lambert’s: „Id ipsum aliis, qui Saxoniae contigui erant, regibus (?) et gentibus iniungit“, die nur noch von Bruno (c. 36) überboten wird, lässt die Haltlosigkeit seines Berichtes im grellsten Lichte erkennen. Wenn nämlich Heinrich IV. wirklich allen benachbarten Königen und Volksstämmen einen ähnlich grossen Theil von Sachsen, wie dem Dänenkönige, versprochen hätte, was wäre dann noch von Sachsen und Thüringen zur Unterjochung übrig geblieben?
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 308. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_308.jpg&oldid=- (Version vom 23.1.2023)