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der dem Orte der Synode viel näher ist, als jener, konnte noch manches erfahren, so z. B. dass sich der päpstliche Legat in einer grossen zündenden Rede gegen den König gewandt und damit des Königs Absichten zum Scheitern gebracht habe. Hiervon weiss der Altaicher nichts; er erzählt, wie wir schon oben bemerkten, nur eine Auseinandersetzung des Damiani mit dem Erzbischof[1].

Den aus dem plötzlichen Eintreffen des Legaten erschlossenen Gegensatz zwischen Rom und Siegfried lässt Lambert seinerseits auch nicht unerwähnt; so berichtet er: „Damiani sollte den Erzbischof mit dem apostolischen Strafurtheil bedrohen, weil er versprochen habe, eine so frevelhafte Trennung ins Werk zu setzen“. Dieses bringt er dann mit dem Zaudern des Königs, der nach dem für ihn ebenso unerwarteten Erscheinen des päpstlichen Legaten nicht zur Synode kommen will, geschickt in Zusammenhang[2]. Die Frage, wie man eigentlich in Rom Kenntniss von der geheimen Abmachung erhalten habe, legt sich unser Autor gar nicht vor, wie er ja auch die Thüringer alles genau wissen lässt[3].

Dass wir uns der ganzen Erzählung gegenüber auf einem Boden vagester Combination oder vollständig mangelhafter Kunde befinden, lässt seine Darstellung leicht erkennen, die überall das in meiner Dissertation als beweisend klargelegte typische Element zum Ausdruck bringt. Ich erinnere nur an die Furcht der Fürsten, dem Könige zu widersprechen, eine bekannte Vorstellung[4] Lambert’s, die hier seine Unkenntniss direct beweist, da im Briefe ein Widerspruch der Fürsten ausdrücklich hervorgehoben wird. Die Synode selbst muss natürlich äusserst zahlreich besucht sein[5]. Die Rede des Petrus Damiani weist die üblichen Erfordernisse einer solchen auf; selbstverständlich muss sich der Legat auf irgendwelche „leges“ beziehen und, wie auch sonst, stehen sich zwei Arten gegenüber[6]: leges humanae und

  1. Natürlich hat dieselbe in der Art, wie sie der Altaicher berichtet, nicht stattgefunden, da dem Briefe nach ja dem Legaten von Siegfried jede Entscheidung zugesprochen worden war.
  2. Gerade in dem Schwanken des Königs müssen wir einen starken Beweis gegen eine Verabredung sehen.
  3. Vgl. Meyer von Knonau I p. 662.
  4. Diss. p. 102.
  5. ib. p. 60.
  6. ib. p. 75.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 307. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_307.jpg&oldid=- (Version vom 23.1.2023)