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mit 3 wöchentlichen Stunden im ersten, 1 ½ im zweiten Semester bewältigt werden sollen. Die erste Periode umfasst die Revolution und die Napoleonischen Kriege und schliesst mit dem Wiener Congress; die zweite die Regierungen Ludwig’s XVIII., Carl’s X. und Louis Philippe’s, die dritte beginnt mit der Revolution von 1848, schliesst die ganze Regierung Napoleon’s III. ein und geht bis 1889. Besonders interessant ist der 4. Theil des Programms: Der Lehrer soll die politischen Fragen, die unser Jahrhundert bewegen, theoretisch, aber mit Anlehnung an die Thatsachen, besprechen: Entwicklung der Ideen von 1789: Politische und religiöse Freiheit, Achtung der Persönlichkeit (Abschaffung der Sclaverei), das allgemeine Stimmrecht und die sociale Frage, allgemeine Dienstpflicht, Schutzzoll und Freihandel. Weltausstellungen. Entdeckungsreisen. – In dem begleitenden Schreiben des Ministers heisst es: „All dieses gehört zweifellos zur Politik, aber noch ist kein Mittel gefunden, wie man Geschichte und Politik trennen könnte.“ (Vergl. Révol. franç. 19, 379.) Nöthiger dürfte freilich sein, vor der Entstellung dieses Unterrichts durch politische Parteipropaganda zu warnen.

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Archive. Die Vorlegung von Repertorien in den Archiven und die Versendung von Handschriften seitens der Bibliotheken sind im vierten Hefte des vorigen Jahrgangs von uns gleichzeitig zur Sprache gebracht worden. Da nun auf letzterem Gebiete, wie wir weiter unten berichten können, die Massregeln der Verwaltungen mit unseren Wünschen sich so glücklich begegnet sind, so ist es vielleicht nicht vermessen, zu hoffen, dass auch im Bereiche der Archivverwaltung die erbetenen Reformen nicht mehr lange auf sich warten lassen. Wie wir erfahren, ist die Frage zufällig zur selben Zeit, da wir unsere Desiderien vorbrachten, in principieller Gestalt an das Baierische Ministerium herangetreten. Das Gesuch war ganz im Sinne unserer Ausführungen motivirt, ist zunächst freilich rein ablehnend beschieden worden. Doch die Forderung wird naturgemäss immer wieder erhoben werden, und vielleicht erreicht sie auf dem Umwege ihr Ziel, dass zunächst die Verwaltungen in erhöhtem Masse für die Verbesserung ihrer Repertorien sorgen. Dass darin an manchen Stellen noch viel zu thun ist, wird kein Kundiger bestreiten und kein Verständiger tadeln; wünschen aber werden beide, dass wenigstens dieser Grund, dem Benutzer die Inventare vorzuenthalten, bald der Vergangenheit angehöre. – Ein Schritt weiter ist dann die Drucklegung der Repertorien. Deutschland steht auf diesem Felde hinter Frankreich und anderen Ländern noch ziemlich weit zurück; zur Zeit sind eigentlich nur zwei grössere Unternehmungen der Art im Gange, die der beiden Städte Frankfurt und Köln.

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Unter dem Titel: „Archivlehre. Grundzüge der Geschichte, Aufgaben und Einrichtungen unserer Archive“ hat der frühere Baier. Reichsarchivdirector F. v. Löher eine Reihe seiner in der Archv. Zeitschrift bereits veröffentlichten Aufsätze gesammelt und mit einigen Abänderungen und Zusätzen von neuem erscheinen lassen. Wenngleich er sich dafür hauptsächlich Anfänger im Archivfach, Beamte, Anwälte, Geschichtsforscher und Gebildete überhaupt als sein Lesepublikum denkt, so entspricht

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 198. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_06_198.jpg&oldid=- (Version vom 14.1.2023)