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Urk. Nr. 49, von 1181, und ein Breve „Liberate de thesauro“ Nr. 58, von 1191; das erste Liberate-Breve scheint 1184 vorzukommen (p. 97). Richard I. spricht von sich im Pluralis majestatis noch nicht 1189, aber 1191 (p. 91. 95). Kleine Kinder bezeugen Urkunden (p. 20).

An der Hand dieses Werkes liesse sich eine Anglonormann. Diplomatik in Angriff nehmen. Wenn ihr Regesten, zunächst der Könige, folgten, so würde eine wissenschaftliche Geschichte von England im 12. Jh. allmählig möglich werden, wie sie aus den oftmals ausgeklaubten Chroniken allein sich niemals ergeben kann. Vgl. EHR 1891, 376.


*Select Civil pleas. I: 1200–1203. Ed. for the Selden soc. [deren Band III] by W. P. Baildon. Lond., Quaritch. 1890. 4°. xxij p.; 103 Doppelseiten; p. 104–28. – Die hier gedruckten 256 Protokolle waren bisher nur theilweise bekannt aus einer lücken- und fehlerhaften, 1619–26 verfassten und 1811 edirten Abbreviatio placitorum [Concordanz p. xiii]. Sie betreffen die Civilprocesse vor dem Königsgericht, erstens die in Westminster zu Hilarius, Ostern, Trinitatis und Michaelis, zweitens die vor den dorther entsandten Reiserichtern verhandelten; von letzteren sind nur die Assisen zu Launceston (in Cornwall), Lincoln, Bedford und Northampton vorhanden. (Jene Verhandlungen am Centralgericht heissen jetzt Curia-regis-Rollen, die anderen in den Provinzen: Assize-rolls, various series; Concordanz dieser neuen Eintheilung mit der früheren Coram-rege-Bezeichnung steht p. xi). Verfahren und Zuständigkeit beider waren gleich. Die Inrotulirung geht vermuthlich auf den Umbildner des Englischen Processes, Heinrich II., zurück; auf die Rolle de primo anno Ricardi beruft man sich 1203 (Nr. 155); erhalten sind erst einige etwas spätere des 12. Jahrhunderts, die die Pipe roll society herausgeben wird. Einige Protokolle sind auf drei verschiedenen Rollen eingetragen, deren Lesarten einander ergänzen. [Wurden sie also drei Klerikern gleichzeitig dictirt? Maitland, Bracton I, 65, bemerkt, dass die Duplicate nicht Copien sind.] Kanzlistenfehler begegnen häufig (p. xiv), obwohl ein Schreibfehler, wie sororum für sociorum, eine Vorladung ungültig machte. Anordnung und Ausdruck folgen fast stets festem Schema. Nur höchst selten wird vom Thema abgewichen mit Notizen, die man auf ganz anderen Rollen suchen würde: Alanus medicus dat regi 20 sol. pro licencia remanendi, ne transfretet pro feodo ½ militis, Nr. 220; verfolgt wird Jemand, der eine Erbtochter aus des Königs Vormundschaft ohne dessen Zustimmung geheirathet hat, Nr. 108; einmal ist eine private Verkaufsurk. inrotulirt, 66; erst nach 1205 kann Nr. 183 notirt sein. Die Sprache ist Latein Nordfranzösischer Schule, fast gänzlich ohne Englische Färbung, mit Ausnahme natürlich der Namen und sehr weniger technischer Wörter. Die Siglen der Originale

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 402. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_402.jpg&oldid=- (Version vom 29.12.2022)