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von Sudendorf in seinem „Berengarius Turonensis“ (Hamburg und Gotha 1850) ausgesprochene Annahme, welche, wie im Folgenden dargelegt werden soll, jeder Begründung entbehrt. Die Lossagung des Eusebius von Berengar wird uns nämlich in einem Briefe überliefert, welchen der Bischof in Beantwortung eines an ihn gerichteten Schreibens Berengar’s an diesen gerichtet hat. Der Brief des Eusebius, auf den es hier bei unserer Untersuchung vor allem ankommt, ist u. a. gedruckt in „S. Augustini – – – adversus Julianum – – – libri II posteriores – – – opera ac studio Claudii Menardi“ [ohne Ortsangabe 1616], p. 74 b[1]. Berengar hatte sich über das Treiben eines Gegners seiner Abendmahlslehre beschwert[2], der unter den Augen des Bischofs[3], einem öffentlichen Bekenntnisse zuwider, welches dieser auf einer kirchlichen Versammlung zu Angers im Jahre 1062[4] abgelegt, Propaganda mache für die falsche Lehre Lanfranks vom Abendmahl, und hatte den Eusebius gebeten, ihm mit dem erwähnten Gegner vor einem von Eusebius zu ernennenden Richter eine Disputation zu gestatten. Eusebius antwortet hierauf ablehnend; er geht in seinem Briefe behutsam über sein von Berengar erwähntes Bekenntniss hinweg, gibt eine Darlegung seines von dem Berengar’schen abweichenden dogmatischen Standpunktes, erwähnt die Behandlung der Sache auf drei Provinzialsynoden, verweigert kategorisch jede erneute Verhandlung der Angelegenheit und droht sogar allen denen, welche trotzdem sich zu einer erneuten Verhandlung der Abendmahlslehre versammeln würden, mit der Excommunication[5], und zwar mit Berufung auf die dreifache Verhandlung der Angelegenheit vor Provinzialsynoden und auf eine von einer Römischen Synode unter Vorsitz des Papstes gefällte Entscheidung.

Dieser Brief soll nun, wie Sudendorf annimmt, noch vor dem 10. Mai des Jahres 1066 geschrieben sein, und zwar einzig und allein desshalb, weil der Brief Berengar’s an Eusebius noch vor diesem Tage geschrieben sei. Nachdem Sudendorf nämlich nachgewiesen zu haben glaubt, dass Berengar’s Brief vor dem 10. Mai 1066 geschrieben sein müsse, fährt er wörtlich fort: „Vorliegender Brief (Berengar’s) und die Antwort des Eusebius müssen also vor dem 10. Mai

  1. Sudendorf citirt – a. a. O. p. 4 – eine Pariser Ausgabe des Werkes von 1617; in ihr soll sich der Brief p. 499 f. finden.
  2. S. den Brief Berengar’s bei Sudendorf a. a. O. p. 219 f.
  3. Das geht aus dem Briefe hervor.
  4. S. Sudendorf a. a. O. p. 140 u. 141.
  5. „(confluentibus humilitatis meae personam subtraham, confligentibus audientiam,) perseverantibus communionem“. Menardus a. a. O.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 362. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_362.jpg&oldid=- (Version vom 27.12.2022)