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Grundsätzen erzogenen und von den Decreten des Berliner Hofes abhängigen Prinzessin begünstige; und da er der Meinung war, dass man, es koste, was es wolle, „einen so unbilligen und für die Ruhe im Norden so gefährlichen Plan“ vereiteln müsse, „der augenscheinlich nur die Befestigung und andauernde Erhaltung der Preussischen Vorherrschaft in Schweden bezwecke“[1], ersuchte er Anfang März durch Osten die Russische Regierung mit „grösster Offenherzigkeit“, sie möge aus „Gerechtigkeitsliebe“, „Grossmuth“ und mit Rücksicht auf die Bewahrung der Ruhe im Norden den Grafen Osterman mit „hinreichenden“ Instructionen versehen, damit derselbe die Intriguen der Königin im Geheimen Ausschuss hintertreiben und dessen Mitglieder veranlassen könne, die Verwirklichung des Heirathsprojects bei dem Königspaar aufs dringendste zu befürworten[2].

In Petersburg war man anfangs über diese Insinuation wenig erfreut, und Panin äusserte vertraulich zu Solms, seine Monarchin wolle „in jener Affaire völlig neutral bleiben“[3]. Bald aber machte sich die Erwägung geltend, ob man nicht aus Dankbarkeit und zur Belohnung für den Abschluss des Traktats vom 11. März wenigstens zur moralischen Unterstützung des Kopenhagener Hofes verpflichtet sei, und so liess man dem Grafen Osterman die Weisung zukommen, er möge seinen Freunden im Geheimen Ausschuss „in Form eines vertraulichen Raths“ erklären, die Russische Regierung wünsche dringend die Vollziehung der früher festgesetzten Ehe, wofern der Kronprinz nicht einen natürlichen Widerwillen dagegen bekunde[4].

  1. Bernstorff an Schack, 9. März 1765. Corr. minist. II, 197–204.
  2. Rescript an Osterman vom 30. März/10. April [Russ.], Sbornik LVII, 228.
  3. Friedrich an Cocceiji, 8. April, auf Grund d. Mittheilungen von Solms. Vgl. Preussische Ministerialnote an Cocceiji vom 9. April. – Am 23. April meldet Cocceiji, welcher den Befehl erhalten, die Aeusserungen Katharina’s der Königin mündlich oder schriftlich mitzutheilen, er habe Ulrike schriftlich hiervon in Kenntniss gesetzt, ohne jedoch seine Quelle zu verrathen.
  4. Rescript vom 30. März/10. April [Russ.], Sbornik LVII, 229, vgl. 425. – Am 24. April/5. Mai ging ein Erlass [Deutsch] an Korff: Es sei auch schon Graf Osterman „mit denen gemessensten Verhaltungsbefehlen versehen worden, und es wird selbiger in Gefolge dessen es an seiner sorgfaltigen Bestrebung, so viel es in einer so delicaten Sache mit Anständigkeit – – – nur immer thunlich sein wird, gewiss nicht ermangeln lassen“. Sbornik LVII, 243.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 343. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_343.jpg&oldid=- (Version vom 8.9.2022)