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Den Hüten aber, die sich durch das Verhalten des Königs schwer gekränkt fühlten, betheuerte Ulrike, die Abstimmung ihres Gemahls sei gegen ihren persönlichen Willen erfolgt, und sie selbst werde die Sache der Französischen Partei völlig zu der ihrigen machen[1].

Freilich konnte diese Zweideutigkeit nicht lange unbemerkt bleiben. Die nach wie vor von den Engländern aufgefangenen Berichte Breteuil’s, welche ausführliche Nachrichten über seine Verhandlungen mit der Königin und Sinklaire enthielten, waren keineswegs geeignet, dem Londoner und Petersburger Ministerium Zutrauen hinsichtlich der Aufrichtigkeit des Stockholmer Hofes einzuflössen, und es erscheint daher auch völlig begreiflich, wenn Osterman und Goodricke, weit entfernt davon, dem Wunsche Ulrikens nach „absolut freier Verfügung“ über die Bestechungskasse Statt zu geben, sich Anfang Jan. 1765 sogar veranlasst sahen, Sinklaire von der Verwaltung der Russisch-Englischen Gelder gänzlich auszuschliessen[2].

Ungefähr zu gleicher Zeit trafen endlich aus Petersburg die von Osterman langersehnten Verhaltungsbefehle für den nahe bevorstehenden Reichstag ein, in denen „die unverbrüchliche Aufrechterhaltung der gesetzlich festgestellten freien Regierungsform von 1720“, der „Widerstand gegen die Einführung der Souveränität“ sowie 1755–56[WS 1] die Abschaffung der Reichstagsbeschlüsse von 1756 als das Hauptinteresse Russlands bezeichnet, „jede weitere Verbesserung der Regierungsform“ hingegen „bei der gegenwärtigen verwickelten Lage Schwedens nicht nur für unnütz, sondern sogar für die nationale Freiheit schädlich“ erachtet wurde. Ferner enthielt die Instruction den Befehl für Osterman, mit Goodricke und Cocceiji gute Freundschaft zu pflegen, die Schritte des ersteren zu unterstützen und das Vertrauen des letzteren zu erlangen, „der den Befehl erhalten hat, mit Euch in allem übereinstimmend zu handeln und der Euch besonders bei der Beruhigung und Zurückhaltung der Schwedischen Königin dienlich sein kann“. Eine derartige Zurückhaltung

  1. Vgl. den Immediatbericht Cocceiji’s vom 22. Februar 1765 auf Grund der von Goodricke ihm vorgelegten Copien von Breteuil’s Depeschen an den Herzog v. Praslin.
  2. Cocceiji, 8. Januar 1765.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Diese Jahreszahlen sind an dieser Stelle wohl als Setzfehler anzusehen und nicht zu beachten.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 329. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_329.jpg&oldid=- (Version vom 10.9.2022)