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der einzelnen Rathsbeschlüsse, welche das Volk gegen die Unterdrückung durch die Granden schützen sollten, eine weitere Ausdehnung und Verschärfung derselben in den Strafbestimmungen gegen die Granden und in Verbindung hiermit eine neue Redaction aller der Bestimmungen, welche seit der Einführung des Priorats die Herrschaft des Popolo befestigt hatten, erschien diesen Männern als das zu erstrebende Ziel. Gegen das Ende des Jahres muss die volksthümliche Bewegung ihres Erfolges sicher gewesen sein, denn die letzten Prioren dieses Jahres, unter denen sich jedoch keiner der genannten Freunde Giano’s befand, brachten einen Entwurf von Ordinamenta canonizzata am 10. Januar 1293 im Rathe der Hundert ein, welchen in ihrem oder ihrer Amtsvorgänger Auftrag drei Rechtsgelehrte, Donato di M. Alberto Ristori, M. Ubertino della Strozza und M. Baldo Aguglioni[1] ausgearbeitet hatten. Sofort wurde im Rathe der Hundert mit 72 gegen 2 Stimmen der Entwurf mit einigen Abänderungen genehmigt und am 18. Januar nach seiner Annahme in den übrigen Räthen zum ewigen Gesetze der Comune Florenz erhoben. Dieser Entwurf enthielt die Ordinamenta justitiae, wie sie jetzt genannt wurden. War bei der Redaction derselben ein näherer Parteigenosse Giano’s, Alberto Ristori, in erster Linie thätig gewesen, so wurde er selbst mit zwei anderen Freunden, M. Albizzo Corbinelli und Baldo de’ Ruffoli, in die nächste Signoria am 15. Februar 1293 gewählt. Baldo bekleidete das erste Gonfalonierat der Gerechtigkeit, eine Würde, welche durch diese Ordnungen mit grossen Machtbefugnissen ausgestattet, ins Leben gerufen wurde. Der Podestà Tebaldo Brusciati von Brescia und der Capitano Corrado de Sorrecina waren der Neuerung offenbar günstig gestimmt.

    Dino Compagni genügende Auskunft. Der einzige, der von ihm nicht erwähnt wird, ist Corso Mancini, der aber bei Lami, Monumenta I, 401 zum Jahre 1294 als Mitglied einer Florentinischen Gesandtschaft genannt wird.

  1. Diese drei Redactoren von Dino Compagni genannt I, 12. Der erste von ihnen war später ein hervorragender Parteigenosse Dante’s, fiel den Florentinern aber in die Hände und wurde 1303 schmählich hingerichtet. Dino Compagni II, 30. Der dritte ist Dante besonders verhasst (Paradiso XVI) und sicher einer jener Florentinischen Juristen, deren weites Gewissen mit dem Wachsen ihres Scharfsinns gleichen Schritt hielt. Er gehörte 1295 auch der Verschwörung gegen Giano della Bella an. Die Daten nach Bonaini im Archivio stor. ital. N. S. I, 8 u. 78.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 290. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_290.jpg&oldid=- (Version vom 7.11.2022)