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war der Streit noch keineswegs zu Ende. Der Klerus verlangte eine feierliche Erklärung von den Stadthäuptern, dass sie seinen Befehlen (mandatis) in Betreff der streitigen Paragraphen der Statuten Folge gegeben. Noch einmal machten sich die alten Gegensätze in einer Rathsversammlung im Priorenpalaste am 4. November geltend[1]. Francesco Torselli rieth, Gewalt gegen die Kleriker zu gebrauchen und alle Rechtsfragen bei Seite zu lassen, da diese gegen alles Recht ihre Sentenz gegen die Rectoren der Comune und diese selbst geschleudert hätten. Wieder riethen einige Adliche zur Nachgiebigkeit, doch überwog jetzt die Ansicht, wirklich eine Gesandtschaft an den Papst zu senden und diesem den Thatbestand klar zu legen. Das scheint jedoch nicht nöthig geworden zu sein. Der Papst, bei dem sich eine Abordnung des Klerus aufhielt, die, wie man schon am 4. November wusste, Briefe, wenn auch noch nicht untersiegelte, für die Comune erhalten habe, sendete am 5. November Raymund Algier, Decan von Puy[2], als seinen Legaten nach Florenz. Dieser sollte die Stadt, welche sich neuerdings Statuten gegeben habe, die den kirchlichen Rechten zuwider seien, auffordern, binnen vierzehn Tagen durch Gesandte sich vor ihm in Rom zu verantworten. Am 28. November fand in dem Hause der Prioren eine sehr besuchte Rathsversammlung statt, in welcher Lapo Saltarelli[3], ein in jener Zeit viel genannter eleganter Jurist, es durchsetzte, dass eine Deputation von sechs Vertrauensmännern (sapientes) an den Legaten abgeschickt werde, welche demselben in Anwesenheit der Canonici ihre Vergleichsvorschläge so zu unterbreiten hätten, dass auch diese erklärten, sie seien mit der Comune im Einverständnisse. Daraufhin kam denn auch der Frieden jetzt zu Stande: der Klerus concedirte seinen Erlass gegen die clerici ficticii, welcher im Grunde selbstverständlich war, und die Comune opferte ihren Statutenparagraphen, der gegen die Freiheiten und Rechte der Kirche verstossen sollte. Freilich war auch hiermit kein dauernder Frieden zwischen

  1. Le Consulte I, 321.
  2. Potthast, Regesta Nr. 22 319; Les Registres etc. par Prou Nr. 167 u. S. LXXXVI.
  3. Dante kennt ihn und scheint sehr wenig von dem stutzerhaften Juristen zu halten. Paradiso XV, 126; Dino Compagni I, 20; Le Consulte I, 337.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 274. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_274.jpg&oldid=- (Version vom 7.11.2022)