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sobald die Sache zur Anzeige gekommen und ein Instrument über die Aussöhnung aufgenommen war, 40 Soldi zahlen; und endlich, um dieser schon zu ausgedehnten Aufzählung ein Ende zu machen, waren alle, welche die Wasserkraft der Flüsse und Bäche der Stadt und Grafschaft zu Mahlmühlen oder Walkmühlen verwendeten, zu einer nach der Lage der Mühle abgestuften Abgabe für jedes getriebene Rad verpflichtet.

Alle diese Einnahmen flossen in der Kämmereikasse zusammen, welche am Ende des Jahrhunderts von vier Kämmerern, von denen einer dem geistlichen Stande angehörte und der Reihe nach aus bestimmten Mönchsorden genommen wurde, verwaltet. Das Alter derselben, die Dauer ihres Amtes, ihr Wahlmodus, ihr Gehalt u. s. w. waren genau bestimmt. Dazu kamen noch zwei Zahlmeister, verschiedene Notare und zahlreiche andere Beamte. Diese Beamten mussten sämmtlich Bürgen stellen und dem Volkshauptmann schwören, ihr Amt gewissenhaft erfüllen zu wollen. Einnahmen und Ausgaben wurden in zwei verschiedenen Büchern eingetragen, und jährlich wurde ein Abschluss über das Guthaben und die Schulden der Comune gemacht.

Diese Uebersicht über die Einnahmen der Stadt Florenz, welche leicht mit noch weit mehr Details hätte belastet werden können[1], bezeugt vor allem die Energie, mit der die Volksgemeinde (popolo), welche fast alles aufbrachte, die finanzielle Leistungsfähigkeit und damit die politische Machtstellung der Comune steigerte. Viele Florentiner jener Tage werden wohl schon damals mit G. Villani in den Stossseufzer ausgebrochen sein, in den dessen berühmte Darstellung des Finanzhaushaltes von Florenz aus der Zeit des grossen Krieges mit Mailand ausklingt: „Mässiget, meine Liebsten, Euer ungeordnetes Begehren und Ihr werdet Gott gefallen und nicht das unschuldige Volk bedrücken!“

Dies viele Geld, das die Bürger aufbringen mussten, schreckte sie vor den „tollen Unternehmungen“ (folle imprese) ab. Nicht minder trieb es aber auch die Steuerzahler an, eine grössere Gerechtigkeit und Billigkeit in der Vertheilung der Lasten anzustreben.

  1. Wer sich noch specieller, als hier geschehen konnte, über die Steuerumlage (libra) unterrichten will, mag die Verhandlungen über dieselbe im Februar 1291 nachlesen, die im 2. Band der Consulte stehen.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 266. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_266.jpg&oldid=- (Version vom 7.11.2022)