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man nur liest, dass im Jahre 1291 dem Notar Tommaso di Matteo für die Anlage einer vollständigen actenmässigen Zusammenstellung der seit 1279 Verbannten die Summe von 40 Goldgulden ausgezahlt wird, dann mag man sich eine Vorstellung davon machen, wie viele dieser Unglücklichen gewesen sein mögen. Natürlich wurden auch über die Personen, welche zu reinen Geldstrafen aus irgend welchen Gründen verurtheilt waren, Bücher geführt. Nur die Namen derer, die zu einer Strafe unter 25 Lire verurtheilt waren, wurden in diese nicht aufgenommen, wenn sie ihre Busse sofort erlegten. Die der Comune aus diesen trüben Quellen erwachsende Gesammteinnahme betrug ein Menschenalter später, als die alten Parteiungen sich fast gelegt hatten, 7000 Goldgulden jährlich aus den Gütern der Verbannten und 20 000 Goldgulden aus den Strafgeldern. Die Einnahmen aus der Justizverwaltung lieferten 1338 fast den zehnten Theil der gesammten Einkünfte!

War diese höchste Strafgewalt, welche die Comune seit der Vernichtung der Deutschen Reichsgewalt an sich gebracht hatte, mit ihren Geldbussen zum Besten der Stadtkasse früher eine Regal gewesen, so waren dieses auch die in den folgenden Rubriken eingetragenen Einnahmeposten aus der Münzprägung, über die schon gehandelt ist, und aus dem Ertrag der Salinen und des Salzmonopols. Hatte man dieses früher so gehandhabt, dass man Salzmagazine anlegte, welche auf Kosten der Comune namentlich mit Seesalz aus der Provence und der Romagna gefüllt wurden[1], und aus denen jeder Bürger der Stadt und Bewohner des Contados seinen Bedarf entnehmen musste, so verpachtete man schon 1299 den Salzverkauf an einzelne Bürger und Gesellschaften und setzte einen Maximalpreis, 12 Soldi kleiner Münze für den Scheffel, fest, zu dem die Pächter das Salz liefern mussten. Sechsmal musste diese Verpachtung ausgeschrieben und dann dem Höchstbietenden zugesprochen werden. Jeder Salzschmuggler hat 100 Lire Strafe zu zahlen, von denen die eine Hälfte an die Comune, die andere an den Pächter des Monopols zu entrichten war. Später stieg der Preis des Salzes auf 40 Soldi für die Stadtbewohner und 20

  1. Siehe die Verhandlungen hierüber von 26. Juli 1285 in Le Consulte I, 268; II, 52. Die Prioren hatten das Salz gekauft.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 263. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_263.jpg&oldid=- (Version vom 7.11.2022)