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Wahrscheinlich hat man damals aber nur beschlossen, die alte Steuerveranlagung von ihren gröbsten Fehlern zu reinigen. Denn es werden in einer Urkunde Beamte aufgeführt, die hierzu bestellt waren[1]. Offenbar war das Widerstreben eines grossen Theiles der Bürgerschaft gegen eine ganz neue Steuerveranlagung sehr lebhaft. Da aber die Räthe, worüber auch jetzt schon, wie später, lebhaft geklagt wird, bei Verwilligung von Ausgaben sehr freigebig waren, mussten sie doch auch wieder Geld herbeischaffen. Es half nichts, da auch die zu den Kriegen gegen Arezzo und Pisa nöthigen Geldsummen stets anwuchsen, man musste eine neue Steuerveranlagung über sich ergehen lassen. Nachdem schon im Sommer 1288 verschiedene Beschlüsse in Betreff der Beitreibung der rückständigen Steuern gefasst worden waren (z. B. am 20. Juli), welche aber wenig gefruchtet haben werden, und die Aufnahme einer Anleihe (?) von 40 000 Goldgulden, zu der der Adel der Grafschaft „50 solidi pro centenaro“, beisteuern sollte und „animo et spe rehabendi“ zahlte[2], decretirt worden war, trat man am 5. August in die Berathung über die für nothwendig erklärte Reform der alten Steueranlage wieder ein. Die Partei, welche gegen dieselbe war, gab aber auch jetzt noch ihren Widerstand nicht auf. Es erhoben sich verschiedene Redner, welche die Beschlussfassung bis zum Allerheiligentage verschoben sehen und abermals die Einschätzungsmethode benachbarter Tuscischer Städte studirt wissen wollten. Andere Redner gefielen sich in Empfehlungen sehr verschiedener und künstlicher Veranlagungsweisen. Schliesslich beschloss der Rath, wie vor drei Jahren, dass eine neue Einschätzung vorgenommen werde, den Modus derselben aber der Podestà, der Capitano, die Prioren und die von ihnen nach Belieben zu wählenden Vertrauensmänner (buoni uomini) ausarbeiten und den

    wenn sie vor dem Verfalltermin zahlen, was häufig mit Hilfe von Banquiers, die Zinsen erhalten, geschieht. Alle derartigen Geldgeschäfte dürfen aber nur mit Zustimmung der Consiglien gemacht werden, so dass wir über zahllose Einzelheiten der Finanzverwaltung unterrichtet sind, während die wichtigsten Vorgänge uns unklar bleiben, weil die Acten über sie verloren gegangen sind. Wir wissen z. B. von ungezählten Abschriften von Statuten des Podestà und des Capitano, wieviel deren Anfertigung gekostet hat, keine dieser Abschriften aber ist erhalten.

  1. Nach einer bei Canestrini S. 18 citirten Urkunde von 1304.
  2. Delizie degli Eruditi Toscani X, 226.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 252. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_252.jpg&oldid=- (Version vom 8.11.2022)