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dem Regimente des Generalvicars von Tuscien, dem Grafen Guido Novello, die Umlage einer Lira von 10 Soldi auf das Hundert angibt, so kann das nur ein Vorwand gewesen sein, wenn der Graf nicht kurz zuvor schon einmal dieselbe Steuer ausgeschrieben hatte[1]. Denn 1254 hatte man ja 20 Soldi vom Hundert eingetrieben. Doch scheint es so, dass diese Steuer besonders verhasst war. Denn das Colleg der sechsunddreissig Rathsmänner, aus den sieben oberen Zünften gebildet, um für die Geldbedürfnisse der Comune zu sorgen, war ja bereit, das zur Bezahlung der Reiterschaaren nöthige Geld auf andere Weise als durch eine Lira zu beschaffen. Wahrscheinlich wurde besonders die Ausführung der Umlage als eine ungerechte empfunden, denn ihre Neugestaltung bildete auch einen Theil des Reformprogrammes des Cardinals Latinus vom Jahre 1280, der aber auch nicht sofort zur Ausführung kam[2]. Denn erst ein Beschluss des Parlaments, welcher am 26. Februar 1285 auf Antrag des Dominus Bindo del Baschiera della Tosa und des Schusters Neri in der Kirche Santa Reparata gefasst wurde, brachte die Angelegenheit in Fluss[3]. Am 13. März 1285 begannen die Verhandlungen über die wichtige Angelegenheit in einer Sitzung der Vorstände der oberen zwölf Zünfte und zahlreicher Rathsmänner in Anwesenheit des Volkshauptmanns und der Prioren. Es müsse eine neue Einschätzung (extimum, estimo) in Stadt und Grafschaft vorgenommen werden, so wurde hier ausgeführt, damit die Umlagen (libbre) und Anleihen (prestanzie) gerechter vertheilt werden könnten; die zur Zeit noch geltende Einschätzung sei vor langer Zeit (diu) gemacht, und seitdem habe sich der Besitzstand der Bürger stark verändert; viele seien reicher, unzählige ärmer geworden. Die grossen Geldbedürfnisse der Stadt veranlassten daher viele Ungerechtigkeiten in der Besteuerung der Einzelnen und hätten desshalb endlose Beschwerden in den Rathsversammlungen hervorgerufen; eine neue Steuerveranlagung sei daher für die Comune durchaus nützlich und nothwendig; der Capitano (Balduino degli Ugoni) verlange daher den Rathschlag der Anwesenden: quid, quomodo

  1. Villani VII, 17 u. 13. S. oben I S. 45.
  2. Rondoni a. a. O. S. 38. Oben II, 77.
  3. Le Consulte I, 170. Bindo fiel in der Schlacht von Campaldino.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 249. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_249.jpg&oldid=- (Version vom 6.11.2022)