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sie mussten stärker für die Comune zahlen. Es ist ganz bezeichnend, dass die erste genauere Nachricht, welche wir über das[WS 1] Florentinische Steuerwesen von einem Chronisten überliefert erhalten haben, in Verbindung mit einer Nachricht über die Bezahlung von Reiterschaaren auftaucht, die zum Theile sicher Soldtruppen waren. Das führt uns zu einer Betrachtung des Finanzwesens der Comune in dieser Periode überhaupt[1].

  1. Die Finanzgeschichte irgend einer mittelalterlichen Comune Italiens, geschweige denn die irgend einer Periode der Italienischen Geschichte, ist noch nicht geschrieben. Die bis in unsere Tage herabreichende Zerstückelung des Landes, in welchem die ersten Versuche zu statistischen Ermittelungen und zur Verwerthung derselben für das Staatsleben gemacht worden sind, trägt einen guten Theil der Schuld hiervon. Wenn man aber, was zunächst nöthig gewesen sein würde, noch keine wissenschaftlichen Einzeluntersuchungen in dieser Richtung angestellt hat, so hat das verschiedene Ursachen. Dass in dem Königreiche Neapel vor 1860 keine wissenschaftlich freie Untersuchung über das Finanzwesen des Landes angestellt werden konnte, begreift sich leicht. Das Werk von Bianchini, das wir darüber besitzen, beweist das deutlich. Die fiscalischen Tendenzen desselben sind so stark als die Quellenforschung schwach. Für den Kirchenstaat eine Finanzgeschichte zu schreiben, dürfte allerdings zu den kaum lösbaren Aufgaben gehören; dagegen würden wir wohl eine, wenn auch nicht allen berechtigten Ansprüchen genügende Darstellung, wenigstens eines Theiles von Florenz und Toscana, erhalten haben, wenn es Giuseppe Canestrini vergönnt gewesen wäre, sein allerdings von vornherein zu weitläufig angelegtes Werk: La Scienza e l’arte di Stato (1862) zu vollenden. Was jetzt nämlich von ihm vorliegt, ist nur ein Theil eines Theiles von ihm, indem von dem Finanzwesen nur der erste Band erschienen ist, welcher von der Besteuerung (Imposta) des beweglichen und unbeweglichen Vermögens in Florenz bis in die Zeit der Mediceischen Grossherzöge hinein handelt. Canestrini, der sein Buch auf eine Aufforderung der provisorischen Regierung von Toscana hin im Jahre 1860 auszuarbeiten begonnen hatte, war freilich in dem Actenmateriale des grossen Staatsarchives zu Florenz wohl zu Hause, jedoch besser in dem der späteren Mediceischen Zeit, als in dem der älteren Republik. Da wir es hier aber nur mit den Anfängen zu thun haben, hat das Werk Canestrini’s auch nicht zu viel Ausbeute geliefert. Wichtiger als dieses ganze Werk war für diese Untersuchung die Abhandlung von A. Gherardi: L’antica camera del Comune di Firenze e un quaderno d’uscita de’ suoi camarlinghi dell’ anno 1303. Archivio storico Italiano. Ser. IV, T. XVI. Zur Vergleichung war wichtig die Abhandlung, die in derselben Zeitschrift Ser. III, T. VII, 2 S. 53 u. f. L. Banchi unter dem Titel: La lira, la tavola delle possessioni e le preste nella repubblica di Siena veröffentlicht hat. In Siena sind die Urkunden der älteren Zeit viel vollständiger erhalten als in Florenz und geben uns über manche Zustände, die in allen

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: des
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 244. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_244.jpg&oldid=- (Version vom 6.11.2022)