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heranzuziehen gewesen wäre, und dass auf Darstellung und saubere Einzeldurchführung noch mehr Fleiss hätte verwendet werden sollen, insbesondere auch bezüglich der Correctheit der angeführten Texte. Ich kann mich diesem Urtheile des bewährten Kenners der Hanseatischen und Dänischen Geschichte nur anschliessen; möchte demselben aber noch einige eigene Bemerkungen beifügen. Sehr fühlbar macht sich zunächst der Mangel an Beherrschung der Isländischen Sprache und Literatur, zu welchem der Verfasser sich in seinem Vorworte selbst bekennt. Die Isländischen Oertlichkeiten z. B., auf die er zu sprechen kommt, treten durchaus unter den verunstalteten Bezeichnungen auf, welche sie bei Hanseatischen oder Dänischen Schiffern führten, und sogar da, wo der Verfasser die von den Deutschen besegelten Häfen zusammenstellt (S. 106–107), nimmt er sich nicht die Mühe, sie zu berichtigen, was doch mit Hilfe von Kr. Kaalund’s Bidrag til en historisk-topografisk Beskrivelse af Island (1877–1882) sehr leicht gewesen wäre; wer will aber in Akernisse, Bossande, Bodenstede, Haneforde, Kummerwage, Gronelwick etc. Akranes, Bátsendar, Búđir, Hafnafjörđur, Kumbaravogur, Grindavík wiedererkennen? Die Landsgemeinde der Insel heisst immer der Althing (S. 19, 33 Anm. 3, 63, 64, 111), während doch Thing, Ding, im Isländischen wie im Deutschen Neutrum ist. Den Statthalter Otte Stigsson nennt der Verfasser consequent Otto Stiges (S. 63, 67 Anm. 6, 111), weil er Deutschen, den Tíli Pètursson aber Tylius (S. 21 Anm. 2), weil er Lateinischen Quellen folgt, welch’ letzteren er auch die Bezeichnung „Präfect“ für den Statthalter entlehnt. Die Isländischen Annalen sowohl (S. 58), als die Graugans (S. 64), benutzt er in der Lateinischen Uebersetzung, obwohl er die ersteren nach G. Storm’s Ausgabe citirt, der keine solche beigegeben ist, u. dgl. m. Schlimmer als solche Aeusserlichkeiten sind einzelne sachliche Verstösse, welche die Unbekanntschaft mit den Isländischen Quellen verschuldet hat. Den Bischof Gizur bezeichnet der Verfasser (S. 1) als in Deutschland geboren; aus der Húngrvaka, cap. 5, hätte er ersehen können, dass derselbe vielmehr zu Skálholt auf Island das Licht der Welt erblickte. S. 64 heisst es, die Graugans wisse nichts von Englischem und Deutschem Handel auf Island; die oben (S. 170–71) erörterten Bestimmungen über das Fremdenrecht dürften doch ein Anderes zeigen. Wenn S. 73 Anm. 2, von „druttich wete visckes“ die Rede ist, so gibt dies nicht 80, sondern 1200 Fische, da deren 40 auf die vaett gehen. Ueber den Handel mit Isländischem Schwefel hätten Isländische Schriften, wie zumal Páll Vidalin’s „Deo, regi, patriae“ (im Auszug erschienen zu Soröe 1768), S. 223–228, und Bischof Hannes Finnsson’s Abhandlung in den „Rit thess Islenzka Laerdóms-Lista-fèlags“, Bd. IV (1784),

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 184. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_184.jpg&oldid=- (Version vom 19.12.2022)