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unbedeutend oder weil sie zu schwierig schien. Herrn Baasch blieb es vorbehalten, einen ersten Versuch in dieser Richtung zu wagen und damit zwar nicht eine endgültig abschliessende, aber doch eine tüchtige vorbereitende Arbeit zu liefern.

In der ersten Hälfte seiner Schrift (S. 1–57) gibt der Verfasser einen geschichtlichen Ueberblick, zu welchem fünf Anhänge urkundliche Belege bringen (S. 123–140). Ueber die Zeit des Isländischen Freistaats und das erste Jahrhundert nach der Unterwerfung der Insel unter den Norwegischen König ist wenig zu sagen. Dass schon im 13. Jahrhundert Deutscherseits Handel mit dieser betrieben wurde, ist allerdings daraus zu ersehen, dass bereits vom Jahre 1294 ab in Privilegienbriefen und Verordnungen der Norwegischen Könige der Betrieb dieses Handels nördlich von Bergen, oder in den königlichen Schatzlanden, oder auch speciell in Island ausdrücklich verboten wird; indessen fehlen bestimmtere Zeugnisse über ihn. Dagegen wissen wir, dass der Handel auf Island, wie auf den übrigen Schatzlanden Norwegens seit der Mitte des 14. Jahrhunderts eine sehr eigenthümliche Einrichtung erhalten hatte. Er war zu einem Regale geworden und durfte darum nur mit besonderer Erlaubniss des Königs betrieben werden, wogegen der unerlaubte Betrieb strenger Strafe unterlag; diese Erlaubniss musste ferner durch besondere Leistungen an des Königs Kammer erkauft werden; endlich bildete die Stadt Bergen den alleinigen Stapelplatz für diesen Handel, und nur von ihr aus durfte derselbe betrieben werden. Diese Vorschriften wirkten nun aber nach verschiedenen Seiten hin in sehr verschiedener Weise. Die eigenen Unterthanen des Königs, auf Island sowohl als in Norwegen, zogen sich von der Islandsfahrt mehr und mehr zurück, wie denn in Norwegen selbst der Handel mehr und mehr in Deutsche Hand gerieth, und es sind fast nur noch die Schiffe einzelner vornehmer Herren oder geistlicher Stifter, welche uns als Island besuchend genannt werden. Ganz ebenso stand es auch mit Dänemark und Schweden, zumal seitdem diese Reiche in die Union mit Norwegen getreten waren. Die Hanseaten, welche sich bereits seit der Mitte des 13. Jahrhunderts dauernd in Bergen festgesetzt hatten, und deren Contor daselbst sich bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts hinauf verfolgen lässt, konnten mit der Einrichtung, wie sie sich um dieselbe Zeit herausgebildet hatte, zunächst ganz zufrieden sein, da die Concentrirung des gesammten Fischhandels von Norwegen und seinen Schatzlanden in der von ihnen völlig beherrschten Stadt Bergen auch ihnen erhebliche Vortheile bot. Anders stand die Sache dagegen für die Engländer. Ausser Stand, in Bergen gegen die Hanse aufzukommen, soweit diese nicht etwa vorübergehend mit den Unions-Königen auf

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 178. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_178.jpg&oldid=- (Version vom 19.12.2022)