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l’opinion de M. Sackur, mais ce que nous pouvons moins admettre encore, c’est le procédé dont cet auteur se sert: le diplôme d’Otton Ier dans sa première partie, parle d’Eilbert en ces termes: »Vir quidem Eilbertus cum coniuge sua Heresinde«; M. Sackur cite ce passage et il le modifie ainsi: »Vir quondam Eilbertus«. Pas un mot pour justifier ce changement; pas un mot pour laisser soupçonner au lecteur, que M. Sackur le premier de son autorité privée, fait mourir Eilbert avant 969.“

Der erste bin ich allerdings, der Eilbert vor 969 sterben lässt – und ich freue mich dieser für die Kritik der Hist. Walciod. und Vita Forannani[1] höchst wichtigen Entdeckung – allein keineswegs thue ich das auf Grund meiner „autorité privée.“ Ich brauche nicht ausdrücklich zu bemerken, dass die Monumentenausgabe so bietet[2], wie ich angegeben, und zwar mit vollem Recht auf Grund der handschriftlichen Ueberlieferung. Es bleibt also dabei trotz des Herrn Lahaye und seines gelehrten Buches: Eilbert war 969 bereits todt und alle von mir aus dieser Thatsache gezogenen Folgerungen bleiben vorläufig zu Recht bestehen.

Ich bedaure lebhaft, Herrn Lahaye die Freude an seinem neuen Buche etwas verdorben zu haben: um so lieber gestehe ich zu, dass es für die späteren Zeiten manches Werthvolle enthält. Eine Menge Urkunden aus dem Cartular von Waulsort sind beigegeben, ebenso einige Tafeln mit schönen Stichen von Abtsiegeln.

Ernst Sackur.     
  1. Da ich gerade bei der Sache bin, will ich eine Bemerkung nachholen, die ich bei Besprechung der Vita Forannani in meiner Abhandlung hätte machen sollen. Auf dem bischöflichen Stuhle von Armagh in Irland sass vor der Mitte des 9. Jahrhunderts in der That einmal ein Bischof Faranan (Gams, Ser. episc. p. 206; Archdall, Monasticon Hibernicum I, 33), der natürlich nicht der Heilige von Waulsort gewesen sein kann. Sehr leicht möglich ist aber, dass die Irischen Mönche Bischofslisten, Necrologien oder Confraternitätsbücher nach Frankreich brachten, denen man später den Namen dieses Faranan entnahm, um ihn mit dem ähnlich heissenden Abte von W. zusammenzuwerfen. Die Hypothese wird noch wahrscheinlicher, wenn man bedenkt, dass der Bischof in der That resignirte. Die Uebersetzung von Domnachmor mit „ecclesia maior“ ist jedenfalls die richtigere; in der Grafschaft Antrim gab es mehrere Kirchen mit ähnlicher Zusammensetzung: Domnachbruin, Domnachcoinre; auch Domnachmor kommt vor; vgl. Archdall I p. 10.
  2. „Quidem“ ist zudem sinnlos; höchstens wäre „quidam“ möglich, das aber gar nicht belegt ist. Ich bemerke übrigens, dass das „quondam“ in die Urkunde Konrad’s III. ebenfalls übergegangen ist, diese also den Sickel’schen Text vollauf bestätigt.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 158. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_158.jpg&oldid=- (Version vom 2.12.2022)