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noch auf eine Masse ungelöster Fragen. So über die Ursachen dessen, dass man gerade diesen eigenthümlichen Weg der Befriedung einschlug, so über die Arten dieser Friedenssatzungen, insbesondere über den Zusammenhang und den Unterschied der Gottesfrieden und Landfrieden, dann über die Art und Weise ihrer Entstehung und ihres Verschwindens, über ihre Ausbreitung in die benachbarten Länder, über ihren Zusammenhang mit früheren Rechtsinstituten und ihre Fortentwicklung in späteren, über ihre Wirksamkeit und ihren Ersatz. Was hat das Mittelalter durch diese Friedenssatzungen zu erreichen gesucht und was hat es wirklich erreicht?

Die Lösung dieser Fragen und die nähere Ausführung und Begründung – Fragen, die, wenn auch in gewisser Richtung ein allgemeines, so doch im besonderen vor allem rechtshistorisches Interesse darbieten –, muss ich mir versparen auf eine besondere rechtsgeschichtliche Abhandlung über die in der Rechtsgeschichte eine so eigenthümliche Stellung, einnehmenden Friedensaufrichtungen des Mittelalters, die man gemeinhin unter dem Namen „Gottesfriede“ und „Landfriede“ zusammenzufassen pflegt.



Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1891, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1891_05_020.jpg&oldid=- (Version vom 20.12.2022)