Seite:De DZfG 1890 04 372.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

ständigen Gefolge der Markgrafen gehört zu haben, sondern kann ad hoc in Lucca angenommen sein, da man die ganze Sache der Entscheidung „der mächtigen Stadt, des Hauptes von Toscana“ anheimstellt.

Hierher gehört ferner das Gutachten des Azone von 1205, das, nach Pisanischem Kalender datirt, wohl zweifellos auf Pisanischem Gebiet verfasst ist und sich auf eine ganz locale Streitigkeit zwischen der Badia di Settimo bei Florenz und S. Andrea di Mosciano bezieht. Hier steht neben Rambertino di Geremia di Rambertino (aus Bologna) und dem Priester Jacobus, Canonicus von Prata (Maremme?) und Magister Gregorius aus Florenz auch ein „Simon de Apulia“. Die Herausgeber des Gutachtens, L. Chiappelli und L. Zdekauer (Bologna 1888) erklären diesen Zeugen für gebürtig aus Pulia bei Lucca. Prof. Frey gründet erst eine Colonie von Apuliern in Pisa, um, im Gegensatz zu den Pistojesischen Localforschern, auch hier das Süditalienische Königreich verstehen zu können.

Mich geht nur das Actenstück an, das sich auf den Bildhauer Nicola Pisano bezieht. Es ist unterm 11. Mai 1265/6 vom Sienesischen Notar Hugo Ciani für die Domverwaltung in Siena geschrieben und enthält nach Milanesi’s Publication (Docc. per la storia dell’arte senese I, 149) die Worte: „frater Melanus – – – requisivit magistrum Nicholaum Pietri de Apulia, quod ipse faceret et curaret – – –“. In allen übrigen, demselben Zuge angehörigen Vermerken wird Nicolaus als Pisaner bezeichnet. So am 5. Oct. 1266 zu Pisa „magister Niccolus lapidum de paroccia ecclesie sancti Blasii de ponte de Pisis, quondam Petri, convenit – – –“ (S. 145) und am 26. Juli 1267 resp. 6. Nov. 1268 schreibt er sich zu Siena dreimal (S. 150 ff.): „Ego magister Niccholus olim Petri, lapidum de Pissis“.

Es ist also durch die Mehrzahl dieser Urkunden wie auch durch andere Zeugnisse vollkommen festgestellt, dass Niccolò di Pietro damals Pisaner Bürger war, und wenn in dem einen Fall der Notar Hugo Ciani den Zusatz „Pietri de Apulia“ beifügt, so dient das nur noch zur näheren Bezeichnung des Vaters und hat keine Absicht mehr auf juristische Ortsangehörigkeit. Ich habe es immer für vorsichtiger gehalten, die Stelle auch nur auf den Vater zu beziehen und deshalb nur vom Stammort Niccolò Pisanos, nicht von seiner Heimath oder seinem Geburtsort gesprochen. Diese Ansicht theilt auch der verdiente Fachmann Tanfani-Centofanti in seinem inzwischen erschienenen Artikel „Della patria di Niccola pisano“ in Lettere e Arti (Bologna 1890 Nr. 12), in dem er aus dem Archiv von Pistoja (Libro Miscell. XXIV. a. c. 196) die Lesung des Originalpergaments von 1272 mittheilt: „Magister Nichola pisanus filius

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 372. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_372.jpg&oldid=- (Version vom 17.9.2022)