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tutto sconosciuto alle parti contraenti [wie? der einen parte contraente war ein solcher Ort doch stets bekannt], egli allora – al nome del luogo aggiungeva quello della provincia, in questo modo: Franciscus Antonii de Bertinoro, de provincia, oppure, de partibus Romandiole; Petrus Joannis de Como, de partibus Lombardie etc.“. 3. Und bei Jemandem, der aus fernen Gegenden, von auswärts nach Italien gekommen sei, pflegte man zu sagen, wenn die Nation des Contrahenten unbekannt war, „così in genere de partibus ultramontanis“; und wusste man zwar die Nation, aber nicht die engere Heimath, „usava la espressione: de partibus Gallie, Alamagne, Hungarie ecc.“ Man beachte Milanesi’s gewundene Ausdrücke wie patria, luogo ecc. Er vermeidet feste termini und speciell den Gegensatz von Stadt, Ortschaft, Dorf, Flecken zu einem grösseren Ganzen wie Provinz, Land zu stabiliren. In Praxi aber folgerte man (so auch Milanesi selbst im Verfolg seiner Ausführungen), dass zur Bezeichnung der Herkunft aus einer Stadt oder Ortschaft „de“ mit dem Namen derselben gesetzt wird, zur Angabe aber der Provenienz aus einem Lande: „de partibus“ mit dem Namen desselben resp. der Provinz. Ferner vermerkt Milanesi nirgends die Quelle für seine Beispiele, und damit werden seine Zeugnisse werthlos. Bei einzelnen vermuthe ich die Documenti Sanesi (z. B. Ramus filius Paganelli de partibus ultramontanis a. 1281 Nr. 14); de partibus Hungarie mag vielleicht aus dem Beginn des 15. Jahrh. stammen (Zeiten des Pippo Spano, Masolino etc.). Im Florentin. Staatsarchive liegen viele Urkunden über die Italienisch-Ungarischen Beziehungen. – 4. Im concreten Falle beweise „de Apulia“ ohne Zusatz eine Ortschaft „non può, nè deve voler indicare che un paese, una terra di questo nome, e non mai la Puglia“. La quale, se egli avesse inteso di nominare, avrebbelo fatto adoperando la solita formula in genere „de partibus Apulie“ etc. Und ferner beweise dieser Ausdruck de Apulia gerade die Existenz dieses Ortes in Toscana (in Siena ist ja der Contract abgefasst), sonst hätte der Notar eine nähere Bezeichnung gewählt. Als ob in Siena wenige Jahre nach der Arbiaschlacht das südliche Apulien, woher bis vor kurzem die Ghibellinen Toscanas nachdrücklichst unterstützt waren, nicht ebenso gut bekannt gewesen wäre als ein obscures Nest bei Lucca oder Arezzo! Milanesi meint, „chi ha maneggiato scritture antiche“ würde seine Ausführungen für „verissime“ halten. Nun ich habe in den Italienischen Archiven, besonders in denen Toscanas, eine Unzahl alter Acten in den Fingern gehabt, aber ein solcher Sprachgebrauch ist mir mein Lebtag noch nicht vorgekommen. In der Anmerkung[1]

  1. Nur einige Beispiele können hier gegeben werden. In Lateinischen Chroniken und Annalen begegnen: Taxilo dux de Bawaria (a. 781.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 359. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_359.jpg&oldid=- (Version vom 17.9.2022)