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licet Jacobus Caballus egregius copiarum dux eos accerrime tutaretur, dum Tarvisium oppugnatur, quod fame in hostium potestatem fere venerat“ das Wörtchen „fere“ eingeschoben. Kleine Veränderungen von geringerer Bedeutung wie die oben erwähnten finden sich auch sonst noch an anderen Stellen des Werkes[1].

Ich wende mich nun zu den Textverbesserungen des Cod. Vatic., welche eine vollständige Veränderung der Darstellung in sich schliessen. Correcturen dieser Art finden sich hauptsächlich in dem Leben Papst Paul’s II. Alle unparteiischen Forscher stimmen darin überein, dass Platina’s Vita Pauli II., um ein treffendes Wort Jacob Burckhardt’s zu gebrauchen, eine „biographische Carricatur“ ist, (Burckhardt, Cultur der Renaissance II, 3. Aufl. S. 50, vgl. auch meine Geschichte der Päpste II, 308 u. 576). Da ist es nun von hohem Interesse mit Hilfe unserer Vaticanischen Handschrift zu sehen, wie Platina bei Durchsicht dieser von Hass und Rache dictirten Arbeit theils Abschwächungen vornahm, theils verschärfende Zusätze beifügte. Wohl das significanteste Beispiel der verschärfenden Zusätze ist, dass sich fol. 226 in dem Satze „Vianesius autem diligens pastor ad nos cum tormentis saepius rediens“ das höhnische Beiwort „diligens pastor“ als späterer Zusatz erweist. Zu Ungunsten Paul’s II. ist auch folgender Satz verändert: „Recreabat me tamen non parum Angeli Bufali Romani equitis humanitas, quem anno ante Paulus in carcerem conjecerat ob interfectum a Marcello filio Franciscum Cappocium“. Der Schluss dieses Satzes lautete in Cod. Vat. fol. 225 ursprünglich: „quod eius uxori stuprum intulerat“[2].

Weit zahlreicher als solche Verschärfungen sind indessen die abschwächenden Zusätze, welche die Darstellung zu Gunsten Paul’s II. ändern. Platina fühlte offenbar, dass er allzusehr nur ein Nachtbild gezeichnet, ein Nachtbild, welchem die Wenigsten Glauben schenken würden. Desshalb begann er jetzt bei erneuter Durchsicht des Ganzen abzuschwächen, um sich dadurch den Schein einer gewissen Unparteilichkeit zu geben und den schweren Anklagen gegen den „Barbaren“ Paul II., welche erst die neuere kritisch-archivalische Forschung auf ihren wahren Werth zurückgeführt hat, mehr Glauben zu verleihen.

Gleich im Beginne des Lebens Paul’s II. erzählt Platina dessen ursprüngliche Bestimmung zum Kaufmannsstande: „Is enim Eugenii

  1. So stand fol. 224 in der Vita Pauli II. ursprünglich „Bartholomaeum adhortante pontifice Padum trajecisse“, was dann in „connivente“ abgeändert ist.
  2. Dies ist ausgestrichen (sonst sind die zu tilgenden Stellen meist nur punktirt) und dafür „ob interfectum etc.“ gesetzt.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 354. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_354.jpg&oldid=- (Version vom 18.12.2022)