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31. Mai und die Notiz im Registraturbuch! Dasselbe reicht bis zum Jahre 1435. Als Nachtrag findet sich dort jene Urkunde von 1433, 31. Mai, auf welche die selbstverständlich auch spätere, nämlich etwa a. 1435 eingetragene Notiz hinweist. Letztere beweist also für die Ernennung zum Kanzler am 31. Mai 1433 nichts, und das Vorkommen des Kanzlertitels in der Urkunde vom 31. Mai erklärt sich damit, dass sie, um den Begnadeten, Schlick, desto mehr zu ehren, auf den Krönungstag zurückdatirt, in Wahrheit aber später ausgestellt wurde.

Für den Zeitpunkt der Erhebung Schlick’s zum Kanzler ist vielmehr entscheidend, dass er in Urkunden Sigmund’s für Zürich vom 21. und 22. Juni 1433 am 21. fünf Mal als Kanzler und einmal als Vicekanzler, dagegen am 22. Juni zweimal als Vicekanzler und einmal als Kanzler zeichnet[1]. Dieses Schwanken des Titels verräth seine Neuheit. Mit fast absoluter Gewissheit wird daraufhin behauptet werden können, dass die Erhebung Kaspar’s zum „obersten Kanzler“[2] am 21. oder 22. Juni vor sich gegangen sein wird[3].

Karl Schellhass.     


Die Originalhandschrift von Platina’s Geschichte der Päpste. Im April 1888 hatte ich die Freude, auf der Vaticanischen Bibliothek im Cod. Vatic. 2044 das Originalexemplar der Vitae pontificum des Bartholomäus Platina, welches dieser seinem Gönner Papst Sixtus IV. überreichte, zu finden. Eine Beschreibung dieser prächtigen Renaissance-Handschrift, in der sich fol. 2 b ein sehr charakteristisches und

  1. Die Stellen, wo Schlick als Vicekanzler unterfertigt, s. p. 347 Note 13. Als Kanzler zeichnet er am 21. Juni: Zürich. St.-A. Urkk. Stadt u. Landschaft Zürich Nr. 90; 94; 109; 295; 2787. Am 22. Juni: ebd. Nr. 1858.
  2. Beachtenswerth ist noch, dass der Kaiser Schlick in der Urkunde vom 13. Juli seinen „obersten canzler“ nennt, und dass Sigmund ihn am 28. August der Stadt Siena als seinen „superior cancellarius“ empfiehlt: in Siena, St.-A. Lett. conc. 1433. Ein Schluss auf die Einrichtung der Kanzlei wird jedoch daraus nicht gezogen werden können.
  3. Es mag hier bemerkt werden, dass der 1411, 12. u. 21. Jan., unterfertigende Georgius vicecancellarius (vgl. RTA. VII p. 53 ff.) ein Ungarischer Vicekanzler Sigmund’s ist, wie schon Lindner richtig vermuthete (Lindner p. 34 nt. 1). Es wird zur Gewissheit – wie mich L. Quidde belehrt – durch den Brief der Frankfurter Gesandten von 1414, 2. Sept, an ihre Stadt (Janssen, Frankfurts Reichscorr. I Nr. 472 p. 261 f., besonders p. 262, 8): „her George der vicecancellarius ist eins bischofs von Ungern“ [d. i. des Erzbischofs von Gran].
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 350. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_350.jpg&oldid=- (Version vom 17.10.2022)