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Einführung des Vicekanzellariats im Hinblick auf den Gesundheitszustand des Kanzlers erfolgt sein.

Doch wie dem auch sein mag, daran ist nicht zu zweifeln, dass Schlick vom November 1432 an bis in die Mitte des folgenden Jahres officiell vicecancellarius genannt wurde. – Wann aber wurde Kaspar Kanzler? – Lindner sagt[1], Sigmund bezeuge selbst in einer Urkunde, dass er am Krönungstage, dem 31. Mai 1433, auf der Tiberbrücke in Rom Kaspar als Ersten zum Ritter geschlagen und zu seinem obersten Kanzler würdiglich erhoben habe. Damit würde stimmen, dass das Wiener Registraturbuch K Kaiser Sigmund’s auf fol. 19 b eine Notiz des Inhalts enthält, dass der Kaiser unter dem Datum seiner Krönung (also am 31. Mai) seinem Kanzler Schlick eine am Schluss des Bandes eingetragene Confirmation aller seiner Privilegien etc. ertheilt habe, und dass Schlick in jener Urkunde thatsächlich auf fol. 232 b „imperialis cancellarius“[2] genannt wird. – Wie reimt sich damit, dass Schlick, wie wir vorhin sahen, noch im Juni 1433 unterzeichnet „ad mandatum domini imperatoris Caspar Sligk vicecancellarius“? – Ist die Schwierigkeit mit der Annahme aus dem Wege zu räumen, dass jene Urkunden Sigmund’s schon vor dem 31. Mai aufgesetzt waren und dass ihnen im Juni nur das Datum hinzugefügt wurde? Doch gewiss nicht, da die Unterfertigung vor eingesetztem Datum nicht erfolgt sein wird. Eine Lösung muss daher auf andere Weise versucht werden. – In jener von Lindner erwähnten Urkunde[3] ertheilt Kaiser Sigmund am 13. Juli 1433 Kaspar Schlick allerlei Vorrechte, er gedenkt dabei dessen Verdienste und fügt im Relativsatze ein: „umb der und andern trefflichen dienst willen – – – [wir ihn] als einen verdienten mann mit unserr eigen hand nach empfahung unserr keiserlichen cron an dem heiligen pfingstag nechst vergangen uf der Tyberbruck under allen andern, der ein grosse menig gegenwertig was, zu dem ersten ritter schlugen und zu unserm obersten canzler wirdiglich erhuben und machten und in noch gnediclicher zu handeln vor unß haben" [und darum so haben wir – – – etc.]. Dieser Wortlaut lässt sicherlich die Möglichkeit offen, dass Schlick nach dem Krönungstage erst Kanzler geworden ist. Ritterschlag und Erhebung zum obersten Kanzler müssen hiernach durchaus nicht an einem Tage erfolgt sein[4]. Aber die Urkunde vom

  1. p. 35.
  2. Nach freundl. Mittheilung Dr. G. Winter’s aus Wien.
  3. Gedruckt Lünig, Reichsarchiv Spic. saecul. II, 1179. Der Inhalt ist: Vermehrung des Schlickischen Kleinods und Wappens.
  4. In der That berichtet ein Heincz Imhof am 29. Juni 1433 an Eger nur von dem Ritterschlag. H. Gradl, a. a. O. p. 15 u. 16 Nr. 178. Den Hinweis auf Gradl verdanke ich Th. von Liebenau.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 349. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_349.jpg&oldid=- (Version vom 17.10.2022)