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Schwester bewirthet hätten (propinassent), in Gegenwart des vom Bischofe von Eichstätt gefangen gehaltenen Johannes Oertel zu Zweien aus der Secte, die man „dominos“ nenne, gesagt zu haben, er wolle sie auf den Scheiterhaufen bringen, da sie seiner Schwester geschadet hätten. Als Sollemnitätszeugen fungirten bei beiden Verhören Regensburger Bürger.

Aus den fol. 148 f. eingereihten Protokollen vom 25. Mai und 20. September ergibt sich, dass der frühere Waldenser Johannes Oertel den Konrad Huter recht gut kannte und zwar schon seit Pfingsten 1391 in Donauwörth, wo er und andere „Conrado propinassent, ex eo, quia noverunt eum esse ejusdem secte“. Im verflossenen Jahre sei er flüchtig nach Regensburg gekommen und habe Konrad besucht, der auf seine Klage erwidert habe, dass auch er schon vieles habe erdulden müssen.

Konrad’s Frau deponirte am 20. October, sie sei durch die später verbrannte Ottilie Lautenbechkinn in die Geheimnisse der Secte eingeweiht worden. Vor ungefähr 14 Jahren habe sie vor einem Laien ihre Beichte abgelegt, ganz wie man es bei einem Geistlichen thue, nur habe sie nicht gekniet. Die Anhänger der Secte hiessen „noti, in vulgo: di chunden“. Sie habe vor dem päpstlichen Inquisitor Martinus früher ihre Irrthümer abgeschworen.

An diesen wurden sodann die Acten vom Bischof gesandt. Martin antwortete am 12. Mai des folgenden Jahres, er finde gar nichts Strafbares (omnino nichil punibile) in den Aussagen; zudem habe er sich sorgfältig bei den Jüngstbekehrten nach Konrad Huter und Genossen erkundigt und erfahren, dass sie nach ihrer Bekehrung vollkommen unschuldig seien und alle Zusammenkünfte der Waldenser mieden. Darum scheine ihm die Freilassung der Gefangenen angezeigt.

Dieselbe erfolgte acht Tage darauf. Gegen Ende desselben Jahres liefen wieder Anzeigen gegen Konrad ein. So sollte er zu Jemandem, der mit ihm auf derselben Kammer schlief und den Segen sprach: „In nomine tuo, omnipotens Deus, misericors Deus, unus Deus“, bemerkt haben: „Quando est mortuus (Wenn ist er tod!)“, und trotz aller Ermahnungen sei er bei dem „da lazz ichs“ geblieben. Ein ander Mal neckten ihn anscheinend zwei, als sie nach ihrem Abendgebete ihm zuriefen: „Dilecte Conrade, dicite etiam nobis unam oracionem de Deo“; Konrad entgegnete zornig: „Quantum potes tu cavillare, in theotonico: Waz magst du geclaffen auz deinem pösen Maul“. Aus den Acten ist nicht zu ersehen, ob die Sache schlimmere Folgen für Konrad gehabt hat.

H. Finke.     
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 346. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_346.jpg&oldid=- (Version vom 17.12.2022)