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in Speier der Erfolg der beabsichtigten Brandlegung gesichert werden sollen. Wohl aber wurden beide Städte damals zunächst in der von Chamlay empfohlenen Weise entfestigt, nur dass auch hier in Folge der Eile die Arbeit unvollständig gethan wurde. Wenigstens berichtet Duras nach einer Inspection des Geschehenen unter dem 17. April an Louvois[1], er habe die Werke von Worms sehr schlecht rasirt gefunden und deshalb d’Huxelles befohlen, die Gräben ihrer noch gebliebenen Bekleidung zu berauben und besser zuzuschütten. Speier, meint er, sei durch die Rasirung sogar in einen besseren Zustand gekommen als vorher; nur von dem in Frankenthal Geschehenen ist er ganz befriedigt. Bei dem raschen Anwachsen der Deutschen Streitkräfte in der Nachbarschaft lag nun allerdings die Gefahr nahe, dass diese Städte in ihrem dermaligen Zustand den Franzosen bald sehr unbequem wurden, und da trug man bei der einmal eingerissenen Art der Kriegführung natürlich kein Bedenken, das Schicksal, das Heidelberg und Mannheim zugedacht gewesen war, in ganzer Schwere über Speier und Worms zu bringen. Der Zustimmung Louvois’ war ja man zum Voraus gewiss. Was hätte auch dieser Mann nicht zugelassen, der eben Montclar gegenüber erklärte, um die Wiederbesiedelung der Trümmer von Mannheim zu hindern, müsse gegen jeden, der sich dort betreffen lasse, die Todesstrafe verhängt werden[2]. Ja, manchen mochte ein Eingehen auf seine Absichten als das wirksamste Mittel erscheinen, um sich der Gunst des mächtigen Mannes zu empfehlen. So machte Duras, mit dessen wenig energischer Führung Louvois wohl Grund hatte, unzufrieden zu sein, von sich aus am 11. Mai den Vorschlag, den Gefahren, die möglicher Weise von Worms und Speier drohen könnten, durch Niederbrennen beider Städte zu begegnen. Freilich bekennt er, es falle ihm doch schwer, einen solchen Entschluss zu fassen, aber ohne grosse Verwüstungen sei nun einmal leider kein Krieg zu führen[3]. Natürlich ging Louvois auf einen solchen Antrag bereitwillig ein. Vielleicht hat sich sogar sein Befehl zur Zerstörung beider Städte mit Duras’ Schreiben gekreuzt. Denn schon am 21. Mai antwortet Duras auf die ihm inzwischen zugegangene ministerielle Weisung[4] mit einer Auseinandersetzung

  1. Lettr. mil. V S. 391.
  2. Rousset IV S. 168–69.
  3. Rousset a. a. O. 177–78.
  4. Die nach Rousset ebendas. vom 16. und 17. Mai datirt war.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 271. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_271.jpg&oldid=- (Version vom 16.12.2022)