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weiterhin wörtlich: „S. Majestät erwartet, dass Sie Einheimische ausfindig machen, um auch Orte, die ausserhalb ihrer Gewalt liegen, Nachts in Brand zu stecken“[1]. Desselben Mittels soll man sich gegen die Städte bedienen, die man nicht einnehmen kann: da möge man in die umliegenden Dörfer Feuer legen lassen. Zur Ueberwachung des Verfahrens soll Montclar im Centrum für diese Mordbrennerei, Heilbronn, möglichst oft selbst anwesend sein und über den Fortgang täglich Bericht erstatten; denn es ist nöthig, keine Zeit zu verlieren und die wiedereinzubringen, die durch die Belagerung Philippsburgs und Mannheims verloren worden ist.

Geflissentlich hat demnach Louvois den Krieg von vornherein zu einem besonders wilden und verwüstenden gemacht. Louvois war es auch, der im Fortgang des Kampfes daraus mit kaltblütiger Entschlossenheit die weiteren Consequenzen zog. Zwar behauptet Rousset, die planmässige Wüstlegung des Landes sei bei dem Minister erst durch Chamlay in Anregung gebracht worden, insbesondere sei der Plan zur Verbrennung der Pfalz von diesem entworfen worden und von dem Minister nur aufgenommen. Dem aber steht zunächst entgegen, dass Louvois die Pfalz von vornherein um nichts besser behandelt sehen wollte als Schwaben und Franken, dass auch dort vor allem Geld und immer wieder Geld aufgetrieben werden sollte. In den Tagen, wo die Belagerung Philippsburgs eben begann (27. September), zeichnete Louvois[2] Duras bereits den Plan vor, nach dem weiterhin verfahren werden sollte. Gleich nach dem Falle Philippsburgs soll Duras sich Heidelbergs und Mannheims bemächtigen. Die dort hinein zu legenden Besatzungen würden zusammen mit denen von Speier, Landau und Philippsburg selbst ausreichen, um das Land zwischen Rhein und Neckar und Neckar und Main vollkommen zu beherrschen, während des Winters sehr beträchtliche Summen daraus zu ziehen und dem Reiche die Errichtung von Winterquartieren unmöglich zu machen.

  1. Ebendas.: Sa Majesté s’attend, que vous chercherez des gens du pays propres à y aller mettre le feu la nuit dans les maisons u. s. w. Vgl. Rousset IV S. 164.
  2. Lettr. mil. V S. 15: die vorgeschlagenen Massnahmen würden den König in den Stand setzen, auch d’en tirer des sommes très-considérables pendant cet hyver et ôteroit à l’empereur les moyens d’y établir des quartiers.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1890, Seite 252. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1890_04_252.jpg&oldid=- (Version vom 16.12.2022)